Aus dem Gemeinderat Hattenhofen

Schulweg: Beleuchtung für Storrenwegle?

Einen Beschluss über den Antrag von Eltern aus dem Oberdorf, das Storrenwegle als Schulweg mit Solarleuchten auszustatten, hat der Gemeinderat zurückgestellt. Vorher muss die Verwaltung Grundstücksfragen mit den Eigentümern klären. Tendenziell spricht sich das Gremium, aus Platz- und aus Kostengründen, gegen eine Beleuchtung aus. Ein Vorschlag lautet, die Kinder stattdessen auf Kosten der Gemeinde mit Taschenlampen oder Stirnleuchten auszustatten.

Erfolgreiche Impfaktion, Wiederholung demnächst?

250 Menschen konnten bei der offenen Impfaktion am 17. November im Rathaus geimpft werden, informierte BM Jochen Reutter. Die Impfwilligen mussten bei kaltem Wetter bis zu vier Stunden Wartezeit und Anstehen in Kauf nehmen, waren jedoch alle froh, dass Sie sich die Impfung abholen konnten. Er sei mehrfach gefragt worden, so der Schultes, ob die Gemeinde diese Aktion wiederholen könne. Hattenhofen sei auf der Warteliste des Ulmer Impfzentrums. Wenn überhaupt, so könne frühestens Anfang des nächsten Jahres eine solche Aktion wiederholt werden, teilt das Impfzentrum mit. Dann werde man vermutlich wieder, wie bei den vorhergehenden Aktionen, auf eine Online-Terminbuchung übergehen. Das schließe aber die Personen, vor allem ältere aus, die nicht so technikaffin seien, so Reutter. Es fehle vor allem an Impfteams und genügend Impfstoff im Moment. Die aktuelle Pandemiesituation, befürchtet der Schultes, werde bis April andauern.

Mehr Hunde, mehr Kosten: Gemeinde erhöht Hundesteuer

Die Hundesteuersatzung wird zum 01. Januar 2022 geändert. Das hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Die aktuellen Hundesteuersätze stammen aus dem Jahr 2007, wie Verbandskämmerin Tanja Kainer dem Gremium darlegte. Nach 15 Jahren soll die Steuer für den ersten Hund von 95 Euro im Jahr auf 105 Euro erhöht werden, für jeden weiteren Hund erhöht sich die Steuer von 190 Euro auf 210 Euro. Der Kampfhundesteuersatz bleibt bei 750 Euro je Tier. Dies entspreche, so Kainer, einer Kostensteigerung von 10,53 Prozent. Aufgeteilt auf die letzten 15 Jahre sei dies eine Kostensteigerung von 66 Cent im Jahr für den ersten Hund und von 1,33 Euro im Jahr für den zweiten Hund. Bislang erhebt Hattenhofen im Verbandsgebiet die niedrigste Hundesteuer. Auch nach der Erhöhung wird sie unter dem Durchschnitt der Steuersätze im Raum Bad Boll liegen. Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Hundsteuer zu erheben. Diese dient nicht zuletzt dazu, einer unkontrollierten Ausweitung von Hunden entgegenzuwirken. Die Steuer darf aber nicht zu hoch sein, dass Sie das Halten von Hunden gänzlich unterbindet. Der Gesetzgeber nennt dies ein „Erdrosselungsverbot“. In den letzten Jahren hat die Zahl der Hunde auf der Markung stetig zugenommen. Die Mehreinnahmen durch die Anpassung der Hundesteuer soll auch den steigenden Ausgaben für Aufstellung und Unterhaltung von 16 Hundetoiletten dienen.

Die Erhöhung sei nach dieser Zeit nachvollziehbar, so ein Gemeinderat, und positiv sei vor allem die Installation von Edelstahl-Hundetoiletten. Aber im bundesweiten Vergleich haben man schon eine relativ hohe Steuer, das dürfe sich innerhalb des Verbandsgebiets nicht hochschaukeln. BM Reutter verwies darauf, dass die Hundetoiletten auf dem interaktiven Ortsplan der gemeindlichen Website eingetragen sind. Diese Erhöhung, soll abschließend der Schultes, reiche wieder ein paar Jahre.

Gemeinde und DRK ehren Blutspender

Sechs Personen konnten Bürgermeister Jochen Reutter und Bettina Steinbacher, die Vertreterin des örtlichen Deutschen Roten Kreuzes, für vielfaches Blutspenden auszeichnen. „Schenke Leben, spende Blut“ – diese vier Worte sagten, was zählt, so BM Jochen Reutter, worauf es wirklich ankomme. Pro Tag würden in Deutschland 15.000 Blutspenden zur Behandlung von Patientinnen und Patienten in deutschen Kliniken benötigt. Jährlich spendeten die Deutschen rund zwei Millionen Liter Blut, drei bis vier Prozent der erwachsenen Bundesbürger ginge zur Blutspende. Dies sei eine im internationalen Vergleich hohe Spendenbereitschaft. Denn eine künstliche Alternative suche man weltweit immer noch vergebens. Damit seien, so Reutter, Blutspender ganz besondere Menschen, sie übernähmen mit Ihrer Blutspende gesellschaftliches Engagement und gesellschaftliche Verantwortung, dies sei heute – auch in anderen Bereichen – umso wichtiger. Für Reutter sind Blutspendende „stille Helden des Alltags“, ohne deren Engagement Millionen von Patienten keinerlei Überlebenschancen hätten. Statistisch sei in Deutschland jeder dritte mindestens einmal im Leben auf Spenderblut angewiesen. Er sei als Bürgermeister stolz auf die Geehrten, die zwischen zehn Mal und 125 Mal Blut gespendet haben. „Erst wenn’s fehlt, fällts auf,“ verwies Reutter auf einen weiteren Kampagnenspruch des Deutschen Roten Kreuzes. Reutter dankte auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des DRK und verwies auf die geplante Blutspendeaktion am 26. Dezember in der Sillerhalle. Bettina Steinbacher bedankte sich für die Treue der heute Geehrten und hoffte auf erneute Teilnahme an den nächsten Blutspendeaktionen. Im Gemeinderat gab es für jeden der Blutspender kräftig Beifall. Wegen der Maskenpflicht wurde auf ein gemeinsames Foto verzichtet. Einer der Geehrten regte an, dass die schon mehrfach angehobene Altersgrenze – derzeit liegt sie, sofern man nicht Erstspender ist, bei 73 Jahren – erneut nach oben angehoben werden solle.

Die Namen

Geehrt wurden: Jana Gehrer für zehnfaches Spenden, Rudolf Gottschall und Thomas Griephan für jeweils 25-faches Spenden, Günther Hagmann für 75- faches Spenden, Peter Oertmann-Brandt für 100-maliges Spenden und Peter Scheppner für 125-maliges Spenden.

Friedhofskultur: Neue Bestattungsformen

Trend zur Urnenbestattung

Der Friedhof erhält Fläche an der Mauer sowie bis zu sieben Stelen zur Unterbringung von Urnen. Mit der Herstellung der Stelen wird ein Steinmetz aus Bad Boll beauftragt. Dies hat der Gemeinderat auf der Grundlage einer neuen Friedhofskonzeption und unter Berücksichtigung von Anregungen aus der Bürgerschaft einstimmig beschlossen.

Ein Friedhof ist ein Ort für die Beisetzung Verstorbener, ein Ort des Trostes, des Gedenkens, der Einkehr und der Trauer. Darüber hinaus hat ein Friedhof öffentlich-rechtliche Aufgaben: Er dient der Vorbeugung gegen Ausbeutung von Seuchen und Belastung des Grundwassers durch die Beisetzung Verstorbener auf dieser Fläche. Daher gibt es in Deutschland einen Friedhofszwang. Seit mehreren Jahren, so das Vorwort zur aktuellen Friedhofskonzeption der Gemeinde Hattenhofen, zeichne sich ein Wandel der Bestattungskultur ab. Der Trend geht eindeutig zur Urnenbestattung, Erdgräber werden so gut wie nicht mehr nachgefragt. Dies bedeutet weniger Pflegeaufwand für die Hinterbliebenen und weniger Flächenverbrauch. Auf dem Hattenhofer Friedhof befinden sich derzeit sehr unterschiedliche Bestattungsformen: Erdreihen- und – doppelgräber, Urnenreihen- und -doppelgräber, Kindergräber, Wiesenurnengräber, ein anonymes Urnengrabfeld und eine Gedenkstele „Unvergessen“. Der Friedhof ist barrierefrei zugänglich. Aufgrund des allgemeinen Strukturwandels sind der Bevölkerung und des Wandels der Bestattungskultur hin zu Grabarten, die wenig Pflege und Aufwand bedürfen und dennoch einen würdevollen Ort der Trauer und des Gedenkens bieten, so das Schlusswort zur Friedhofskonzeption, bestehe ein immer wieder kehrender Bedarf an Erneuerungen und Änderungen. Dieses Konzept soll fortgeschrieben werden.

Friedhof als Parkanlage

In baulicher Hinsicht sieht das Konzept vor, vor der Bruchsteinmauer zur Schlierbacher Straße eine Fläche anzulegen, die Platz für vier mal sechs Urnen bietet. Die Namens- und Gedenkschilder kommen an die Mauer. Zusätzlich werden bis zu sieben Stelen a zwölf Urnen in einem separaten Feld aufgestellt. Aufgrund zweier vom Bauhof hergestellter Holzmodelle hat sich der Gemeinderat für die schlankere Variante entschieden. Die Stelen böten, so Bauhofchef Jürgen Kehm, Platz bis zu 18 Urnen. Ein Gemeinderat begrüßte das neue Konzept, das entspreche in etwa dem Friedwaldsystem. In optischer Sicht, so Bürgermeister Jochen Reutter, sehe er den Friedhof auch als Parkanlage. Mit den geplanten Stelen werde die Anlage gepflegt und ordentlich aussehen. Der Schultes will in einer Ecke des Friedhofs mit dem neuen System anfangen, in finanzieller Sicht sei das Ganze überschaubar.

Katzenpopulation eindämmen, Tierleid verringern: Hilft eine Verordnung?

Gemeinderat möchte Fachmann anhören

Einen Beschluss über eine Katzenschutzverordnung hat der Gemeinderat nach längerer Diskussion vertagt. Bürgermeister Jochen Reutter soll Carl Friedrich Giese, den Obmann der Fundtier-Kooperation im Landkreis, in eine der nächsten Sitzungen einladen, um weitere Informationen zu geben.

Seit 2013 enthält das Tierschutzgesetz eine Regelung, die den Erlass von Verordnungen zur Kennzeichnung und Kastration von Katzen ermöglicht. Die Landesregierung hat dieses Recht nun auf die Kommunen übertragen. In Deutschland leben Schätzungen zufolge etwa zwei Millionen Katzen auf der Straße. Diese sind oft weder geimpft oder kastriert sowie häufig krank und abgemagert. Verschlimmert wird ihr Leid durch die hohe Fortpflanzungsrate. Als domestizierte Haustiere sind Katzen auf die Versorgung durch den Menschen angewiesen. Verschiedene Kommunen haben bereits eine Katzenschutzverordnung erlassen. Im Rahmen der Bürgermeisterversammlung im Kreis Göppingen hat Carl Friedrich Giese als Fachmann über die angespannte Situation in den Tierheimen referiert. Diese setzt sich zur Eindämmung der Überpopulation für den kreisweiten Erlass von Katzenschutzverordnungen ein. Denn Maßnahmen wie das gezielte Einfangen und Kastrieren freilebender Tiere oder das Hinwirken auf eine freiwillige Beschränkung des Auslaufs haben sich als nicht ausreichend erwiesen. Ziel der Verordnung ist die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung wildlebender Katzen sowie von Freigänger-Katzen. Sie soll Tierleid eindämmen und die Zahl der wildlebenden Katzen in Grenzen halten. Die Tierheime im Kreis übernehmen mit der Unterbringung und Versorgung von Fundkatzen Aufgaben, für die die Gemeinden gesetzlich zuständig sind. Dafür erhalten die Einrichtungen eine anteilige Kostenerstattung. Von der mit der Katzenschutzverordnung beabsichtigten Eindämmung der Population erhofft sich Bürgermeister Reutter, diese Kosten zu begrenzen.

Zweifel an praktischer Umsetzung

Die Verwaltung habe allerdings Zweifel, so BM Reutter, ob die Verordnung in der Praxis umgesetzt werden kann und man der Überpopulation Herr werde. Welches Personal solle das in der Praxis bewerkstelligen und überwachen?

Diejenigen, die die Verordnung vorschlagen, seien ja keine Katzenhasser, so ein Gemeinderat, sondern Katzenfans. Die hätten sich das gut überlegt. Die ständige Vermehrung der Katzen ende im Elend, man müsse den Tieren zu einem besseren Leben verhelfen, deswegen unterstütze er das Vorhaben. Zweifel an der Umsetzung äußerten andere Gemeinderäte. Man habe in Deutschland schon viel zu viele Gesetze, so ein Sprecher, daher solle man, wie von BM Reutter vorgeschlagen, den Katzenfachmann ins Gremium einladen. Ein verantwortlicher Halter brauche diese Verordnung nicht und lasse seine Tiere freiwillig kastrieren. Und die anderen würden sich nicht drum scheren. In Schwäbisch Gmünd, so eine Gemeinderätin, habe sich die Katzenpopulation durch diese Verordnung um 30 Prozent reduziert. Mit der Verordnung habe man dann eine Grundlage entsprechend einzugreifen. Wer stelle fest, so andere Gemeinderäte, wem eine Katze gehöre oder ob die herrenlos sei? Könne man Katzen ohne Zustimmung der Eigentümer einsammeln und kastrieren? BM Jochen Reutter wird Carl Friedrich Giese in eine der nächsten Gemeinderatsitzungen einladen.

PM Gemeindeverwaltung Hattenhofen

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/lokalnachrichten/129211/

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.