Corona:  Öffnungsperspektiven für den Handel / 213 Todesfälle in Zusammenhang mit Corona / AstraZeneca-Erstimpfungstage

Das Gesundheitsamt informiert, dass die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit dem Corona-Virus im Landkreis Göppingen bei 213 liegt. Am Wochenende war vom Landesgesundheitsamt die Zahl 222 für den Landkreis Göppingen veröffentlicht worden. Hintergrund ist eine Umstellung im IT-Bereich des Göppinger Gesundheitsamtes, bei der alle Corona-Datensätze auf ein neues IT-Programm übertragen wurden. Dabei kam es zu Problemen bei der Übertragung von Datensätzen und einzelne Datensätze wurden z.B. fälschlicherweise doppelt übertragen. Die Daten werden in den nächsten Tagen bereinigt.

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis liegt nach den Berechnungen des LGA aktuell bei 121,2 / 100.000 Einwohner und damit mittlerweile am dritten Werktag in Folge unter der Schwelle von 150. Als Berechnungsgrundlage für die Schwellenwerte dienen aber nach den letzten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes die Angaben des Robert-Koch-Instituts, die täglich morgens veröffentlicht werden. Demnach beträgt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Göppingen heute 118,9 / 100.000 Einwohner. Wird der Schwellenwert von 150 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten, wird dies vom Gesundheitsamt amtlich bekanntgemacht. Am übernächsten Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe ist für den Handel Click & Meet wieder möglich. Als Grundlage für die Berechnungen gelten auch hier die Inzidenzwerte, die vom RKI veröffentlicht werden. Sollte die Inzidenz bis einschließlich Mittwoch, 19.05. unter der Schwelle von 150/100.000 Einwohner bleiben, veröffentlicht das Gesundheitsamt dies im Rahmen einer Notbekanntmachung. Somit wäre auch Click&Meet ab dem 21.05. zulässig. Geregelt ist dieses Vorgehen in der bundeseinheitlichen Notbremse, die für Landkreise mit einer Inzidenz über 100 gilt.

Diesen Mittwoch und Donnerstag (19. und 20. Mai) finden reine AstraZeneca-Erstimpfungs-Tage in der Werfthalle statt. Da in den Impfzentren in Baden-Württemberg weiterhin die Priorisierung gemäß Corona-Impfverordnung gilt, soll hiermit gezielt noch ungeimpften Personen ab 60 Jahren aus dem Landkreis die Chance auf kurzfristige Impfung ermöglicht werden. Auch aktuell impfberechtigte Personen unter 60 Jahren können nach Aufklärung und Risikoanalyse durch den Impfarzt/die Impfärztin mit AstraZeneca geimpft werden. Anspruchsberechtigt sind seit heute unter anderem Mitarbeiter im Lebensmitteleinzelhandel und der “Kritischen Infrastruktur” (KRITIS).

An diesen zwei Tagen wird ausschließlich mit AstraZeneca geimpft, andere Impfstoffe werden an diesen Tagen nicht verimpft. Deshalb macht es nur Sinn, sich um einen Impftermin an diesen beiden Tagen zu bemühen, wenn man sich auch mit AstraZeneca impfen lassen möchte. Die Termine werden am Dienstag, 18.05.21 zwischen 09.00 Uhr und 10.00 Uhr freigeschaltet. Die Terminbuchung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.impfterminservice.de oder über die Telefonnummer 116117. Direkt über das Landratsamt oder das Impfzentrum ist keine Terminbuchung möglich.

 

PM Landratsamt Göppingen

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