Neue Zahlungsabläufe in der Ausländerbehörde der Stadt Geislingen an der Steige

Ab dem 1. April 2021 werden die Zahlungsabläufe in der Ausländerbehörde umgestellt: Die Kosten für die Erstellung eines neuen Aufenthaltstitels müssen bereits am Tag der Beantragung bezahlt werden. Die Bezahlung kann in bar oder per EC-Karte erfolgen.

Bisher wurden die Gebühren erst bei der Abholung beglichen. Da es leider immer wieder vorkam, dass ein bestellter Aufenthaltstitel nicht abgeholt wurde, blieb die Stadt bisher auf den Kosten für die elektronische Aufenthaltskarte sitzen.Alle Aufenthaltstitel, die vor dem 01.04.2021 beantragt wurden, müssen bei Abholung bezahlt werden. Ebenfalls muss bei der Abholung der alte Aufenthaltstitel mitgebracht werden; bei der Erstausstellungen benötigt die Ausländerbehörde ein anderes Ausweisdokument (ausländischer Reisepass oder Aufenthaltstitel einer anderen Behörde).Die Gebührenübersicht für elektronische Aufenthaltstitel finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Geislingen sowie in der nachfolgenden Tabelle:

Erstausstellung Aufenthaltstitel (Erwachsener)100,00 €

Erstausstellung Aufenthaltstitel (Minderjähriger)50,00 €

Reiseausweise (Flüchtlinge/Ausländer/Staatenlos)60,00 €

Verlängerung Aufenthaltstitel (Erwachsener)93,00 €

Verlängerung Aufenthaltstitel (Minderjähriger)46,50 €

Niederlassungserlaubnis (unbefristet)100,00 €

Türkische Staatsangehörige, die unter das ARB-Recht 1/80 fallen, haben gesonderte Gebühren:

Erstausstellung Aufenthaltstitel28,80 €

Verlängerung Aufenthaltstitel28,80 €

Niederlassungserlaubnis28,80 €

 

PM Stadt Geislingen an der Steige

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