„Die organisatorische Vorbereitung der Landtagswahl am 14. März ist bei der Stadtverwaltung in vollem Gang“, blickt Oberbürgermeister Alex Maier dem nächsten Wahlsonntag in viereinhalb Wochen entgegen. Vor Ort informierte er sich über den bevorstehenden Versand der Wahlbenachrichtigungsbriefe durch die Deutsche Post.
Stuttgarter Straße 79: Im Zustellstützpunkt der Deutschen Post wartet der Leiter, Hans-Peter Gruner, auf das Göppinger Stadtoberhaupt. Dort sind die rund 37.000, vom Rechenzentrum der Region Stuttgart zentral gedruckten Wahlbenachrichtigungsbriefe auf Paletten eingetroffen und werden für die weitere Verteilung im Stadtgebiet und den sieben Stadtbezirken vorsortiert. Der Versand der Briefe an die Wahlberechtigten ist für Mittwoch und Donnerstag vorgesehen. Gruner bittet daher alle Göppinger/-innen, in diesen Tagen ihre Briefkästen besonders vorsichtig zu leeren. Denn häufig lägen die Wahlbenachrichtigungen zwischen anderen Sendungen oder würden mit diesen verwechselt. Der Versand der Wahlunterlagen erfolge nach höchsten Qualitäts- und Datenschutzstandards, so Gruner weiter: „In unseren Briefzentren wurden Einlieferung, Sortierung und Zustellung aller Wahlbenachrichtigungen präzise vorbereitet. Sind Briefkästen und Klingelschilder beim Empfänger gut erkennbar und richtig gekennzeichnet, können die Postboten diese wichtige Post zuverlässig zustellen.“
Und wichtig ist der Wahlbenachrichtigungsbrief sowohl für die Urnenwahl im Wahllokal als auch für die Briefwahl, betont Oberbürgermeister Alex Maier: „Wer seine Stimme am 14. März persönlich in seinem Wahllokal abgeben möchte, findet auf der Wahlbenachrichtigung die genaue Anschrift. Und wer aufgrund von Abwesenheit am 14. März oder aus Sorge vor der Corona-Pandemie Briefwahl beantragen möchte, benötigt dazu ebenfalls den Brief.“ Briefwahl könne nämlich entweder schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder via Internet beantragt werden. Der Link zur Online-Beantragung, so Maier weiter, sei bereits auf der städtischen Homepage unter www.goeppingen.de aktiv. Die nach Beantragung versandten Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschein, einem amtlichen Stimmzettel des Göppinger Wahlkreises Nummer 10, einem amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen roten Wahlbriefumschlag und einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl. Der Wahlbrief muss dem Wahlamt spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und die Stimmenauszählung beginnt. Die Deutsche Post empfiehlt daher, den Wahlbrief rechtzeitig vor dem Wahltag aufzugeben. Der Wahlbrief muss bei Postversand innerhalb Deutschlands übrigens nicht frankiert werden. Aber auch die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal sei sicher: „Wir werden, wie schon bei der Oberbürgermeisterwahl Ende vergangenen Jahres, in allen Wahlräumen den größtmöglichen Infektionsschutz gewährleisten“, versichert OB Maier.
Alle am 31. Januar 2021 in Göppingen mit Hauptwohnsitz gemeldeten wahlberechtigten Personen wurden automatisch ins hiesige Wählerverzeichnis eingetragen. Diese rund 37.000 Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlbenachrichtigung in den nächsten Tagen. Wer bis zum 21. Februar keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sich aber für wahlberechtigt hält, kann sich beim Wahlbüro der Stadt Göppingen, Rathaus, Hauptstraße 1, Telefon 07161 650-1220, E-Mail stadtverwaltung@goeppingen.de melden (Öffnungszeiten siehe nachfolgenden Bericht). Wahlberechtigt zur Landtagswahl in Baden-Württemberg sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am 14. März 2003 oder früher geboren sind und ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ohne festen Wohnsitz mindestens seit dem 14. Dezember 2020 in Baden-Württemberg haben.
Im Stimmkreis Göppingen haben die Wähler/-innen übrigens die Auswahl zwischen 13 Vorschlägen.
PM Stadtverwaltung Göppingen