Busse weiterhin im Corona-Modus Unverändert gilt der „Ferienfahrplan“

Der sich verschärfende Lockdown führt weiterhin zu einem leicht eingeschränkten Fahrplanangebot im Busverkehr des Landkreises. Wie das Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur mitteilt, fahren die Busse auch in der kommenden Woche nach dem “Ferienfahrplan”.
Nicht unterwegs sind damit die neuen A-Linien, die gezielt Schulzentren anfahren. Auch die mit “S” gekennzeichneten Busse bleiben in den Betriebshöfen. “Auf diese einheitliche Regelung haben sich alle Landkreise und die Landeshauptstadt am Donnerstag verständigt”, berichtet Sebastian Hettwer, zuständiger Abteilungsleiter im Landratsamt aus einer Video-Konferenz des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart (VVS), dem der Landkreis Göppingen seit 1. Januar angehört. Wie es danach weitergeht, musste zunächst offen bleiben. Ministerpräsident Kretschmann hatte am Dienstag Abend mögliche Öffnungen für die Grundschulen und Abschlussklassen ab 18.1.2021 in Aussicht gestellt, über die aber erst kommende Woche nach Lage der Entwicklung der Inzidenzen entschieden werden soll. 

Für die Busunternehmen sind die unsicheren Planvorgaben schwierig im Handling, da Dienste zu planen und komplizierte Arbeitszeitregelungen zu berücksichtigen sind. Von allen Seiten wird diesbezüglich höchste Flexibilität erwartet. Deshalb ist man über erweiterte Entscheidungsmöglichkeiten, die auf die örtliche Ebene heruntergebrochen werden sollen, im Mobilitätsamt wenig glücklich. Amtsleiter Jörg-Michael Wienecke würde sich diesbezüglich deutlich mehr Klarheit seitens des Landes wünschen: “Das ständige Hin und Her macht uns und den Busunternehmen große Probleme. Fahrpläne sind ein komplexes System, einzelne Busse lassen
sich nicht tagesaktuell auf Zuruf aus einzelnen Schulen steuern”. Am kommenden Dienstag will man sich in bewährter Runde erneut austauschen und die Weichen für Mitte Januar stellen. Sebastian Hettwer bittet alle Fahrgäste, insbesondere Eltern und Schüler, deshalb stets auf die elektronisch verfügbaren Fahrpläne unter www.vvs.de zu achten, die entsprechend auch kurzfristig geändert werden müssen. Derzeit seien diese verlässlich nur bis einschließlich 17.1. abrufbar.

Mit Blick auf das Infektionsgeschehen wird neben der allgemeinen Maskenpflicht in Bussen und Bahnen dringend zum Tragen von Mund-Nase-Schutz nach dem FFP2-Standard geraten, um die Risiken so gut wie möglich zu minimieren. Nach wie vor sei der ÖPNV aber nicht als besonderer Infektionsherd in Erscheinung getreten.  
PM Landratsamt Göppingen

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