Sicher Einkaufen in Göppingen – Almut Cobet: „Handel setzt Vorgaben vorbildlich um“

„Unsere örtlichen Lebensmittelhändler haben tadellose Hygiene- und Abstands-Konzepte erarbeitet und umgesetzt“, würdigt Erste Bürgermeisterin Almut Cobet. „Deshalb konnte und kann man in Göppingen sicher einkaufen gehen.“

Seit März hält das Corona-Virus die Welt in Atem. Die erneute Verschärfung der Corona-Verordnung der vergangenen Nacht soll das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich halten. Deshalb dürfen von heute an nur noch wenige Betriebe geöffnet sein, beispielsweise der Lebensmittelhandel. „Die ganzen Maßnahmen beruhen auf den jeweiligen Corona-Verordnungen der Landesregierung“ erläutert Erste Bürgermeisterin Almut Cobet „und dienen ausschließlich dem Gesundheitsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger.“ Unmutsäußerungen gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Göppingen seien daher völlig fehl am Platz.

Der zukünftige Oberbürgermeister Alexander Maier hat zusammen mit der Ersten Bürgermeisterin, Almut Cobet, mit Vertretern der Lebensmittelmärkte via Video-Schaltung konferiert, um über weitergehende Schutzmaßnahmen speziell für vulnerable Personengruppen zu beraten. Alle Händler unterstrichen dabei ihr Anliegen, den Gesundheitsschutz als oberste Prämisse ihrem Handel zugrunde zu legen. Da längere Abendeinkaufstunden als 20 Uhr vom Land nicht zugelassen werden, öffnen viele Märkte bereits früher, um eine Entzerrung und bessere Verteilung der Kundenströme zu ermöglichen. Manche Märkte öffnen bereits um 6 Uhr morgens, in der Kernstadt wurde die Öffnung eines größeren, relativ neuen Marktes von 8 Uhr auf 7 Uhr vorverlegt. Verschiedene Methoden der Zugangskontrolle, von einer mit einer „Ampel“ verbundenen automatischen Zählung bis zur Ausgabe genau begrenzter Einkaufskörbe oder -wägen stellen sicher, dass sich nicht zu viele Personen gleichzeitig in den Läden aufhalten. Die Einhaltung von ein paar einfachen Regeln beim Einkaufen macht den Gang in den Supermarkt sicherer: Kein Hamstern, aber gezielt mit Zettel einkaufen und einen kleinen Vorrat anlegen. Alleine einkaufen gehen, um Schlangen zu vermeiden.

„Ich erinnere alle Bürgerinnen und Bürger, im Interesse der eigenen Gesundheit und mit Rücksicht auf besonders gefährdete Menschen, sich an die gesetzlichen Regeln zu halten, insbesondere den Mindestabstand von 1,5 Metern so weit wie möglich einzuhalten und vor allem die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung korrekt zu tragen“, verweist Almut Cobet auf die viel zu hohen Infektionsraten auch im Landkreis Göppingen. Die Erste Bürgermeisterin macht aber auch klar, dass es bei Appellen nicht bleibt: Die Stadt werde den Bußgeldkatalog der Landesregierung wenn nötig, konsequent anwenden. So sieht der Bußgeldkatalog des Landes beispielsweise für die Nichteinhaltung der Mund-Nasen-Bedeckung-Pflicht einen Bußgeldrahmen zwischen 100 und 250 Euro vor.

Diese Geschäfte und Dienstleister dürfen geöffnet haben:

– Der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich Direktvermarktern,

– Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien,

– Wochenmärkte

– Ausgabestellen der Tafeln,

– Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Optiker, Babyfachmärkte,

– Tankstellen,

– Poststellen und Paketdienste, Banken und Sparkassen sowie Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im Öffentlichen Verkehr,

– Reinigungen und Waschsalons,

– der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf,

– Verkaufsstätten für Tierbedarf und Futtermittelmärkte,

– der Großhandel,

– der Verkauf von Weihnachtsbäumen und

– Kraftfahrzeug-, Landmaschinen- und Fahrradwerkstätten sowie entsprechende Ersatzteilverkaufsstellen.

Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste anbieten, Abholangebote sind nicht gestattet. Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle Waren verkaufen, wenn die Produkte für den täglichen Bedarf überwiegen. Sollte das Sortiment der verbotenen Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit einer räumlichen Abtrennung lediglich die Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen.

Für die Bürger/-innen sieht die Landesverordnung die Beachtung folgender Schutzmaßnahmen vor:

– Kontaktbeschränkungen: Maximal fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden bei der Personenanzahl nicht mitgezählt. Im öffentlichen Raum darf man entweder alleine, mit einer Person aus einem weiteren Haushalt oder nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts unterwegs sein.

– Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein/e Kund/in.

– Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein/e Kund/in pro 10 m² Verkaufsfläche.

– Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen.

– Gesteuerter Zutritt in Geschäfte.

– Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist im öffentlichen Raum verboten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in verschlossenen Behältnissen erlaubt.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

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