Ausnahmen gibt es nur für Fahrten mit Start- oder Zielpunkt außerhalb des Landkreises Göppingen. Für diese Fahrten ist der Fahrpreis vor Fahrtbeginn frei zu vereinbaren.
Die Taxiunternehmer müssen mit den eingenommenen Fahrpreisen die Fahrzeuganschaffung, die Energiepreise, Lohnkosten für angestellte Fahrer, Reparaturen, den Beitrag zur Berufsgenossenschaft und Versicherungen finanzieren. Es ist daher gesetzliche Aufgabe des Landratsamtes Göppingen, als zuständige Behörde die Beförderungsentgelte dahingehend zu prüfen, ob sie für die Unternehmer angemessen und auskömmlich sind.
Die derzeit im Landkreis Göppingen geltenden Taxitarife wurden vor vier Jahren in der Taxitarif-Verordnung vom 19.10.2016 festgelegt (gültig seit 01.11.2016). Aufgrund von Kostensteigerungen, vor allem aber der mehrmaligen Erhöhung des Mindestlohnes, besteht seitens der Taxiunternehmer im Landkreis der dringende Wunsch nach einer Erhöhung des Tarifs. Die Verwaltung hat daher in Abstimmung mit den Taxiunternehmen einen Tarif ausgearbeitet, der eine moderate Erhöhung vorsieht, um einen Kundenschwund durch abschreckend hohe Preise zu vermeiden. Diese Erhöhung entspricht in etwa der Kosten- und Gehaltsentwicklung in den vergangenen Jahren und berücksichtigt bereits auch die Erhöhung des Mindestlohns zum 01.01.2021.
Zentrale Aufgabe des Landkreises ist es, einer Gefährdung des Taxengewerbes durch zu günstige Tarife vorzubeugen. Letztendlich wirken sich die Einnahmen direkt auf die Qualität der eingesetzten Fahrzeuge aus. Bezahlbare Tarife und damit Kundenfreundlichkeit im öffentlichen Personennahverkehr sind bei der Tarifentscheidung ein ebenso ausschlaggebendes Entscheidungselement.
PM Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur