Gewässerschau an der Fils

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Stadt Geislingen ist auf ihrem Stadtgebiet Träger der Unterhaltungslast für die Gewässer Rohrach, Eyb, Talgrabenbach und Fils sowie für kleinere Nebengewässer. Deshalb führt die Stadt Geislingen am 5. November 2020 gemeinsam mit dem Landratsamt Göppingen entlang der Fils eine Gewässerschau durch. 

Eine Gewässerschau bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können unter anderem Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner der Fils in Geislingen an der Steige aber auch für die Unterliegergemeinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Am 5. November 2020 wird der Abschnitt zwischen den Neuwiesen und der Siechenbrücke  (B 10) besichtigt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut  § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Geislingen an der Steige bedankt sich im Voraus für Ihr Verständnis.

PM Stadtverwaltung Geislingen an der Steige 

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