Der illegale Mountainbike-Trail in Kuchen ist ein emotionales Thema. Gespräche zwischen den Beteiligten sollen zu einer Versachlichung führen. Dabei sind die Fragen der Haftung und der Verkehrssicherungspflicht heikle Details.
Für das Land Baden-Württemberg als Waldbesitzendem ist es wichtig, dass die allgemeinen Regeln und Vorgaben, wie sie etwa im Mountainbike Handbuch nachzulesen sind, umgesetzt werden. Dazu gehört insbesondere ein schriftlicher Gestattungsvertrag zwischen ForstBW und einem Träger, der für die Strecke verantwortlich ist. Dies kann sowohl eine Kommune als auch ein Verein sein. „Wie erste Gespräche zeigen, ist eine schnelle Einigung in diesem Verfahren nicht zu erwarten“ erläutert Anton Watzek, Leiter des Forstbezirks Schurwald mit Sitz in Göppingen. Erich Staib, zuständiger Revierförster im besagten Wald, ergänzt: „Der Austausch zwischen den Beteiligten soll nach der Sommerpause fortgeführt werden“.
Bis auf Weiteres bleibt der Trail gesperrt. Zusätzlich werden die Sprungschanzen aufgrund der bereits erwähnten haftungsrechtlichen Risiken zeitnah abgebaut.
PM Forst Baden-Württemberg Forstbezirk Schurwald
Über ForstBW
Die Anstalt öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg (ForstBW) arbeitet seit dem 01.01.2020 als eigenständiges Unternehmen. ForstBW trägt die Verantwortung für die Bewirtschaftung von über 320.000 ha Staatswald – das entspricht einem Viertel der Waldfläche Baden-Württembergs- und ist damit der größte Forstbetrieb des Landes. ForstBW setzt sich zum Ziel ökologisch vorbildlich, sozial ausgewogen und ökonomisch erfolgreich zu arbeiten. Im Sinne des Waldes und der Menschen bildet das Prinzip der Nachhaltigkeit die Grundlage unserer Tätigkeit. Dazu tragen landesweit ca. 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei.
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