Ab Mittwoch startet die Fahrgastentschädigung im regionalen Bahnverkehr

Ab 17.Juni können Stammkunden im regionalen Schienenverkehr in Baden-Württemberg für zehn Strecken den Antrag auf eine einmalige Entschädigung für einen Monatsbeitrag stellen. Damit bedanken sich die beteiligten Eisenbahnunternehmen und das Verkehrsministerium auch bei den Pendlerinnen und Pendlern, dass sie auf den betroffenen Verbindungen trotz schlechter Leistungen der Bahn treu geblieben sind.

„Das war keine Werbung für die Schiene und ich verstehe gut, dass viele sich gerade im letzten Jahr über verspätete und ausgefallene Züge geärgert haben. Das ging mir nicht anders. Die Unternehmen zeigen mit dieser Kunden-Aktion, dass sie dafür Verantwortung übernehmen, wenn der Betrieb dauerhaft nicht gut gelaufen ist. „Das Land finanziert im Interesse einer nachhaltigen Mobilität aus Pönalen einen Teil der Entschädigung mit“, stellt der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann klar. „Die Pünktlichkeitsquoten haben sich während der letzten Monate auch auf den Problemstrecken stark verbessert. Nur durch diese Zuverlässigkeit bekommen wir die Mobilitätswende hin. Sie ist gerade jetzt wichtiger denn je“.

Den Antrag auf Rückzahlung eines Monatsbeitrages können die Kunden über die bwegt-Webseite des Landes www.bwegt.de/ entschaedigung stellen. Bwegt nutzt für die Abwicklung der Zahlungen und für die Kundenkommunikation die Dienstleister DB Regio und DB Dialog. Auf der bwegt-Webseite werden alle Fragen zur Entschädigung über FAQs beantwortet, eine telefonische Kundenhotline steht darüber hinaus für weitere Fragen zur Verfügung.

„Wir wollen es den Kundinnen und Kunden so einfach wie möglich machen. Darum bedanke mich bei unseren Dienstleistern der DB, aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Nahverkehrsgesellschaft und des Ministeriums, die in den letzten Monaten den Prozess für eine solche komplexe Aktion aufgesetzt haben. Ziel ist, unbürokratisch zu entschädigen“, so Verkehrsminister Winfried Hermann.

Anhand objektiver Kriterien, insbesondere Pünktlichkeit und Zugausfallquoten hatte das Verkehrsministerium entschieden, dass auf diesen zehn Strecken außerhalb des Gebiets der Stuttgarter S-Bahn die Pendlerinnen und Pendler entschädigt werden:

  • Stuttgart – Pforzheim – Karlsruhe (IRE)
  • Stuttgart – Mühlacker – Pforzheim/Bruchsal (RB)
  • Stuttgart – Heilbronn – Würzburg
  • Stuttgart – Ulm
  • Stuttgart – Tübingen
  • Stuttgart – Schwäbisch Gmünd – Aalen
  • Breisach/Endingen – Freiburg – Donaueschingen/Seebrugg
  • Metzingen – Bad Urach
  • Pforzheim – Horb
  • Sigmaringen – Aulendorf

 

Entschädigt werden Fahrgäste, die von Schlechtleistungen im regionalen Bahnverkehr zwischen Juli 2019 und Januar 2020 betroffen waren.

Eisenbahnunternehmen müssen generell Strafzahlungen, sogenannte Pönale, an das Land entrichten, wenn ihre Züge schlechte Pünktlichkeitswerte aufweisen. Diese Zahlungen werden in das Schienensystem reinvestiert. Die Entschädigungsaktion ist darüber hinaus eine einmalige Erstattung an die Bahnkundinnen und -kunden.

Alle Fragen zur Entschädigung werden in den FAQs beantwortet unter www.bwegt.de/entschaedigung/

 

PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

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