Die Feuerwehren benötigen eine adäquate Ausstattung und aktuelle Technik, um auf Gefahren vorbereitet zu sein und effizient helfen zu können. Dafür gewährt das Land Baden-Württemberg finanzielle Zuwendungen. Diese Zuwendungen sollen die Gemeinden und Landkreise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Feuerwehrgesetz unterstützen.
„Unsere Feuerwehren leisten wertvolle Arbeit für uns alle. Sie retten und schützen Menschenleben und gleichzeitig Dinge, die uns lieb und wichtig sind. Hierfür benötigen sie die entsprechende Ausstattung. Mit den Zuschüssen des Landes wollen wir hierfür einen wichtigen Beitrag leisten“, erklärte Regierungspräsident Wolfgang Reimer. Reimer betonte außerdem: „Der Einsatz unserer zahlreichen Feuerwehrangehörigen trägt wesentlich zur Sicherheit in unserem Land bei – und das verdient unsere volle Anerkennung.“
Alle beantragten Maßnahmen, die nach den Zuwendungsrichtlinien förderfähig sind, können gefördert werden. Im Regierungsbezirk Stuttgart werden in diesem Jahr Investitionen mit rund 14,5 Millionen Euro gefördert. Von der Investitionsförderung werden anteilig rund 7,9 Millionen Euro für die Beschaffung von 115 Feuerwehrfahrzeugen eingesetzt. Für den Neubau und die Erweiterung von 36 Feuerwehrhäusern stehen anteilig rund 5,2 Millionen Euro bereit. Gefördert werden außerdem Einrichtungen für die digitale Alarmierung, die Einführung des Digitalfunks, Integrierte Leitstellen und die Ausstattung von zentralen Schlauch- und Atemschutzwerkstätten.
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für die Stadtkreise Heilbronn und Stuttgart und für die 11 Landkreise des Regierungsbezirks Stuttgart direkte Bewilligungsbehörde.
Für die kreisangehörigen Gemeinden sind die Landkreise zuständig. Hier verteilt das Regierungspräsidium nach Prüfung der eingegangenen Prioritätenlisten die finanziellen Mittel an die Landkreise.
Zusätzlich zur Förderung für Investitionen erhalten die Städte und Gemeinden und die Stadt- und Landkreise im Regierungsbezirk Stuttgart Pauschalen in Höhe von insgesamt 3,8 Millionen Euro. Für jeden aktiven Feuerwehrangehörigen wird eine Pauschale von 90 Euro und für jeden Angehörigen der Jugendfeuerwehr eine Pauschale von 40 Euro zugewiesen. Diese Mittel werden als Zuschuss für die laufenden Kosten wie die Ausbildung und Schutzausrüstung, Beschaffungen unter 20.000 Euro und für den laufenden Betrieb von Werkstätten und Übungsanlagen gewährt.
Außerdem verfügt das Regierungspräsidium Stuttgart über rund 1,1 Millionen Euro, die für die Unfallfürsorge der Feuerwehrangehörigen und für weitere Sachleistungen wie die Kosten für den Betrieb der Relaisfunkstellen eingesetzt werden.
Im Landkreis Göppingen werden 2020 folgende Maßnahmen gefördert:
Landkreis Göppingen | ||
Landkreis | Abrollbehälter Dekontamination | 32.000,00 |
Landkreis | Notstromaggregat | 20.000,00 |
Landkreis | Atemschutzübungsanlage | 60.000,00 |
Wiesensteig | Feuerwehrhaus Umbau | 225.000,00 |
Geislingen | Zentrale Atemschutzwerkstatt | 19.200,00 |
Geislingen-Stötten | Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W | 52.000,00 |
Uhingen-Diegelsberg | Mittleres Löschfahrzeug MLF | 66.000,00 |
Ebersbach-Büchenbronn | Mittleres Löschfahrzeug MLF | 66.000,00 |
Adelberg | Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 | 92.000,00 |
Kuchen | Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 | 92.000,00 |
Göppingen | Rüstwagen RW | 130.000,00 |
Göppingen | Gerätewagen GW-L1 | 25.500,00 |
Göppingen | Zentrale Atemschutzwerkstatt | 8.800,00 |
PM Regierungspräsidium Stuttgart