Stadt entwickelt klare Kriterien für ihre Einrichtungen – KiTa-Betreuung wird erweitert

„Wir haben vollstes Verständnis für den Wunsch sehr vieler Eltern, ihren Nachwuchs wieder in den Kindertageseinrichtungen betreuen zu lassen. Wir müssen aber auch weiterhin den Infektionsschutz beachten, um eine starke Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern“, umreißt Oberbürgermeister Guido Till das Spannungsfeld, in dem der KiTa-Bereich steht. Ab Montag dürfen gemäß der zu erwartenden neuen Verordnung des Landes 50 Prozent der vorhandenen Plätze belegt werden.

Bereits am 6. Mai hatte die Kultusministerin des Landes Baden-Württemberg angekündigt, dass ab Montag, 18. Mai, die Hälfte der KiTa-Plätze belegt werden dürften. Eine entsprechende rechtliche Regelung liegt allerdings bislang nicht vor; vielmehr gestattet die bestehende Corona-Verordnung die Betreuung ausschließlich beim Vorliegen strenger Kriterien. Die gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums und der drei kommunalen Spitzenverbände – Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag – vom Donnerstagabend räumt den Einrichtungsträgern vor Ort bewusst Spielräume ein, im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Kapazitäten individuelle Konzepte entwickeln zu können, wie die schrittweise Öffnung der Betreuung ab Montag umgesetzt werden könne. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann am gestrigen Donnerstagnachmittag: „Die Ausweitung kann selbstverständlich nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Die Träger der Einrichtungen benötigen Vorlauf für ihre Planungen und die Organisation.“ Die Göppinger Verwaltungsspitze hat daraufhin am heutigen Freitagvormittag Kriterien entwickelt, nach denen die zur Verfügung stehenden Plätze vergeben werden können – immer unter dem Vorbehalt, dass die am morgigen Samstag erwartete Änderung der Corona-Verordnung des Landes diese Spielräume auch tatsächlich einräumt.

Demnach werden vorrangig Kinder aufgenommen,

– deren Eltern/Alleinerziehende in systemrelevanten Bereichen tätig sind (während der Beschäftigungszeiten) oder

– deren Eltern/Alleinerziehende eine Präsenzpflicht am Arbeitsplatz und keine Möglichkeit z. B. zum Home-Office haben (während der Beschäftigungszeiten).

Des Weiteren wird ein Kind aufgenommen, wenn es das Wohl des Kindes erfordert oder ein bestehendes Sprachdefizit die spätere Schullaufbahn zu gefährden droht.

„Sollten darüber hinaus Plätze in einzelnen Einrichtungen verfügbar sein, werden ab Mitte/Ende nächster Woche weitere Kinder aufgenommen werden können, vorrangig Vorschulkinder, gegebenenfalls auch in einem rollierenden System“, ergänzt Erste Bürgermeisterin Almut Cobet. Diese Möglichkeit könne aber erst Mitte der Woche abgeschätzt werden, wenn die Plätze nach den oben genannten Vorrang-Kriterien belegt sein werden.

„Wir müssen die Eltern leider noch weiter um Geduld bitten“, so OB Till abschließend. „Die Verordnungen des Landes werden immer erst äußerst spät veröffentlicht. Aber wir tun alles, was wir tun können und dürfen, um den Kindern eine gute Betreuung und den Eltern die benötigte Entlastung anbieten zu können.“

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

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