Das Kultusministerium Baden-Württemberg plant ab 18. Mai 2020 die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen auszuweiten. Aktuell werden Details erörtert und festgelegt. Sobald die konkreten Vorgaben veröffentlicht werden, wird die Umsetzung in den Eislinger Kindertageseinrichtungen vorbereitet. Auf steigende Betreuungsbedürfnisse kann zeitnah reagiert werden.
Vergangene Woche veröffentlichte das Kultusministerium in der Presse, dass Kindertageseinrichtungen ab 18. Mai 2020 schrittweise den Regelbetrieb bis zur Hälfte der normalerweise betreuten Kinderzahl ausweiten sollen. Die halbe Gruppengröße ermöglicht es einerseits Abstandsgebote zu wahren, andererseits Eltern weiter zu entlasten und den Kindern ein Stück Normalität zurückzugeben. Der Begriff des „reduzierten Regelbetriebs“ suggeriert die rasche Rückkehr zur Normalität in den Kindertageseinrichtungen. Diese Normalität gibt es aber bis auf weiteres nicht. Die aktuell gültige Corona-Verordnung vom 9. Mai 2020 untersagt bis 15. Juni 2020 den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Die Corona-Verordnung wird auch über den 18. Mai 2020 hinaus den Betrieb der Kindertagesbetreuung prinzipiell untersagen und als Ersatz die „erweiterte Notbetreuung“ anbieten. „Sobald das Land seine konkreten Vorgaben für die Notbetreuung ab 18. Mai 2020 veröffentlicht hat, werden wir die Umsetzung für die Betreuung in den Eislinger Einrichtungen vorbereiten. Wir sind dazu auch in der engen Abstimmung mit den kirchlichen Trägern von Kindertagesstätten“, so Maria-Luise Schäfer, Leiterin des Bildungs-, Kultur- und Sportamts. „Aktuell sind rund 21 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Notbetreuungsplätze belegt. Wir können deshalb mit kurzer Vorbereitungszeit auf steigende Betreuungsbedürfnisse reagieren“, erklärt die Amtsleiterin.
PM Stadtverwaltung Eislingen