Auch für kirchliche und freie Einrichtungen – Stadt übernimmt KiTa-Gebühren

Die Stadt Göppingen ersetzt den freien KiTa-Trägern die an die Eltern erstatteten oder gar nicht erst eingezogenen Betreuungsgebühren – ohne Verpflegungsanteil – für den Monat April zu 100 Prozent. „Die entsprechende Eilentscheidung habe ich heute unterschrieben“, teilt Oberbürgermeister Guido Till mit.

Ausgelöst durch die Corona-Pandemie hat das Land Baden-Württemberg alle Schulen und Kindertagesstätten zunächst für den Zeitraum vom 17. März bis 19. April geschlossen. Für die KTtas der Stadt und der Stiftung Kinderheim Wieseneck besteht, seit dem langen Streiks im Jahr 2015, ein Erstattungsanspruch der Eltern bei einem Betreuungsausfall von mehr als zwei Tagen. Eine vergleichbare Regelung gibt es bei den freien Trägern hingegen nicht. „Um für einheitliche Verhältnisse innerhalb unserer Stadt zu sorgen und um die finanziellen Ausfälle unserer Familien möglichst klein zu halten, sichern wir den freien Trägern eine Übernahme der Betreuungsgebühr ohne Verpflegungsanteil für den Monat April 2020 zu“ begründet OB Till seine Eilentscheidung. Damit werden rund 120.000 Euro frei gegeben. Unterstützt werden damit die Eltern, deren Kinder Einrichtungen der kirchlichen Träger und des DRK sowie den Waldorf-Kindergarten oder den Waldkindergarten besuchen. Den Göppinger Eltern der privaten Kindertagesstätte „Flohkiste“ wird die Betreuungsgebühr analog zur Förderung auf Antrag für den Monat April 2020 erstattet. Für ihre Einrichtungen hat die Stadt ohnehin die Abbuchung für April ausgesetzt.

Die Träger wurden schriftlich durch OB Till von dieser Entscheidung unterrichtet. „Sollte die Schließung der Schulen und Kindertagesstätten über den 19. April andauern, werden wir erneut beraten und entschieden“, schließt das Stadtoberhaupt seine Mitteilung.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

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