„Diese Entscheidung durch den Verwaltungsstab der Stadt war heute, auch mit Blick auf die von der Landesregierung erlassene Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus unumgänglich.“ sagte Oberbürgermeister Dehmer am Nachmittag. Entsprechende Vorbereitungen in der Stadt wurden bereits am Vormittag intern abgestimmt. Betroffen von den Schließungen sind auch alle städtischen Einrichtungen, wie beispielsweise die Stadtbücherei, die Volkshochschule, die Musikschule, städtische Kinder- und Jugendeinrichtungen, das Mehrgenerationenhaus und Museen.
Trauungen sind ab sofort nur noch im engsten Familienkreis mit bis zu 10 Personen im Trausaal der Stadt möglich. In städtischen Aussegnungshallen und auf städtischen Friedhöfen gilt ab sofort die Maßgabe, dass Beerdigungen auch nur noch im engsten Familienkreis stattfinden können, auch hier gilt die Obergrenze von maximal 10 Personen. Städtische Bedienstete wurden angewiesen interne und externe Besprechungen sowie Veranstaltungen, die nicht notwendig sind für die Aufrechterhaltung des Betriebes abzusagen oder zu verschieben. Wo es geht soll auf EMail und Telefon zurückgegriffen werden.
Weiterhin stattfinden werden nach aktuellem Stand die Sitzungen des Gemeinderates und der Ortschaftsräte, da diese als systemrelevante Veranstaltungen gelten.
Im Hinblick auf die Kindergärten und Kindertageseinrichtungen wurden, gemäß dem Erlass des Kultusministeriums am Vormittag Festlegungen dazu getroffen, für welchen Personenkreis eine Notbetreuung eingerichtet werden kann. In Anspruch nehmen können dies grundsätzlich nur die Personen, die in kritischen Infrastrukturen tätig sind. Eine entsprechende Abfrage wurde durch
die Kindergartenverwaltung heute bereits durchgeführt. Notwendig wird dies nach jetzigem Fall nur in drei städtischen Kindergärten.
Es wurde festgelegt, dass die Notbetreuung – neben jenen Personen, die durch die BSIKritisverordnung erfasst sind – insbesondere für folgende Berufe gilt:
1. Medizinisches und pflegerisches Personal (insb. Ärzte, Krankenpfleger, Apotheker, Altenpfleger, Mitarbeiter bei Herstellern von Medizinprodukten)
„Wir werden zudem der Anordnung der Landesregierung natürlich Folge leisten und die dort festgelegten Verbote und Regelungen in unserer Stadt auch durchsetzen und so weit wie möglich auf deren Einhaltung kontrollieren.“ sagte Oberbürgermeister Dehmer weiter.
„Das Land gibt uns hier ganz klare Anweisungen und Vorgaben nach dem Infektionsschutzgesetz, was künftig erlaubt ist in Geislingen und was nicht. Diese Weisungen sind mit empfindlichen Strafen belegt, teilweise sind Gefängnisstrafen oder hohe Bußgelder angedroht.“ ergänzte Ordnungsamtsleiter Philipp Theiner. Das Land hatte heute mit einer Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus reagiert, die bereits morgen in Kraft tritt.
In Geislingen werden damit ab dem 17.03.2020 folgende Regelungen und Verbote durch das Land in Kraft gesetzt:
Der Betrieb folgender Einrichtungen wird ab morgen untersagt:
1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen,
3. Kinos,
4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,
5. Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
6. Volkshochschulen und Jugendhäuser,
7. öffentliche Bibliotheken,
8. Vergnügungsstätten
Der Betrieb von Gaststätten wird durch das Land grundsätzlich untersagt.
Vom Verbot ausgenommen sind lediglich Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass
1. die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
3. in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben. (Aufnahme der Gästedaten, also Name, Wohnort, Erreichbarkeit)
Weiterhin wurden vom Land Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen erlassen:
1. Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen einschließlich Kurzzeitpflege dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden.
2. Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften für nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Die Einrichtungen können den Zutritt zu Besuchszwecken erlauben, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden können.
4. Personen, die in den vorausgegangenen 14 Tagen in Kontakt zu einer infizierten Person standen, und Personen mit Anzeichen für Atemwegserkrankungen oder mit erhöhter Temperatur ist der Zutritt zu den in 1. und 2. genannten Einrichtungen untersagt. Wenn diese Personen eine Einrichtung zum Zweck der Behandlung oder Aufnahme betreten wollen, ist vorab das Einverständnis der Einrichtung einzuholen. Hiervon darf nur in Notfällen abgewichen werden. Soweit möglich, sind auch in diesen Fällen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.
5. Ausnahmen von den vorgenannten Einschränkungen können durch die Einrichtungen für nahestehende Personen im Einzelfall, beispielsweise im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes und unter Auflagen zugelassen werden. Es sind dann zwingend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.
„Wir haben hervorragende niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, engagierte Apothekerinnen und Apotheker, Pflegerinnen und Pfleger sowie mit der Helfensteinklinik auch direkt hier vor Ort ein gutes und modernes Krankenhaus, dass sich bereits in den Tagen seit dem Auftreten der ersten Fälle im Landkreis mit enormen Anstrengungen und hohem Sachverstand auf die aktuelle Lage vorbereitet hat. Dies ist für unsere Stadt sicher eine der schwersten Prüfungen der letzten Jahrzehnte. Aber unsere Stadt ist gut aufgestellt und jetzt gilt es unaufgeregt sowie mit Augenmaß die weiteren Entscheidungen für Geislingen zu treffen. Ich habe aber mit Blick auf unser gesundes und hervorragendes Sozialgefüge in Geislingen keinerlei Angst, dass wir diese schwere Herausforderung für unsere Stadt gemeinsam stemmen. Ich bin absolut überzeugt davon, dass wir diese schwere Prüfung für unsere Stadt gemeinsam meistern und zusammen gestärkt aus dieser Krise hervorgehen werden!“, sagte Oberbürgermeister Dehmer abschließend mit Blick auf die aktuelle Lage.
PM Stadt Geislingen an der Steige