Jetzt liegt das Ergebnis einer Prüfung durch das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) vor: Oberbürgermeister Dehmer hat die Vorschriften der Gemeindeordnung nicht verletzt und laut der Aufsichtsbehörde besteht dementsprechend auch kein Anlass für aufsichtsrechtliche Maßnahmen.
In einer Stellungnahme schreibt das RPS an Dehmer: „Nach Prüfung Ihrer Stellungnahme und der dazu gehörigen Akten ist die Rechtsaufsichtsbehörde zu dem Ergebnis gelangt, dass Sie die in Frage kommenden Vorschriften der Gemeindeordnung nicht verletzt haben und kein Anlass für aufsichtsrechtliche Maßnahmen besteht.“ Und weiter: „Die angeblich unkenntlich gemachten 14 Zeilen gehören zu einem Entwurf der Antwort auf diese Anfrage der SPD-Fraktion. Dieser Entwurf wurde jedoch gerade nicht geschwärzt, sondern im Rahmen der Akteneinsicht vorgelegt.“ Und weiter: „Diese Frage (Anm. der Pressestelle der Stadt Geislingen: gemeint ist damit die in dem Fragenkatalog der SPD-Fraktion gestellte Frage) wurde von Ihnen, Herr Dehmer, ausführlich und über das eigentlich Erforderliche hinaus beantwortet…“
„Das Prüfungsergebnis des Regierungspräsidiums bestätigt meine von Anfang an kommunizierte Auffassung zu dem Thema“, sagt Frank Dehmer. „Aus meiner Sicht hatte ich den Fragenkatalog der SPD sehr umfassend beantwortet. Die Mehrheit des Gremiums hatte dies meiner Einschätzung nach auch immer so gesehen. Nun hoffe ich, dass auch der Rest des Gremiums sich der Rechtsauffassung des Regierungspräsidiums anschließen kann. Ich handle immer im Sinne unserer Stadt und wirke gerne an der Aufarbeitung mit – in erster Linie aber mit Blick auf das, was wir daraus zu lernen haben. In der Beantwortung des Fragenkatalogs ist es keineswegs der Fall gewesen, dass man hier nicht auch selbstkritisch mit der Verwaltung umgegangen wäre – im Gegenteil. Und schon gar nicht ging es darum dem Gremium Informationen vorzuenthalten.“
Hintergrund: 2018 hatte die SPD-Fraktion im Geislinger Gemeinderat einen Fragenkatalog zum MichelbergGymnasium an die Stadtverwaltung gestellt. Dieser wurde von Oberbürgermeister Frank Dehmer nicht-öffentlich beantwortet, um die angestrebten Klageverfahren nicht zu gefährden.
PM Stadt Geislingen an der Steige