Greifvogelschutz: Natur- und Artenschutzverbände fordern Pilotprojekt

Wenn Wolf oder Luchs sich bei Haustieren bedienen, werden die betroffenen Landwirte entschädigt. Nicht so bei Greifvögeln. Die jüngsten Vergiftungen zeigen, dass es zur Lösung von auftretenden Konfliktfällen bei Geflügel- und Taubenhaltern neuer Wege bedarf: „Der Rechtsrahmen zur Verfolgung krimineller Handlungen gegen Greifvögel ist ausreichend und unmissverständlich. Greifvögel sind mehrfach geschützt: Die sich aus jagd- und naturschutzrechtlichen Regelungen ergebenden Strafen sind empfindlich hoch und haben abschreckenden Charakter“, so Landesjägermeister und Rechtsanwalt Dr. Jörg Friedmann.

Nun müsse konsequent dafür gesorgt werden, dass es erst gar nicht zu Übergriffen kommt: In mehreren aktuellen Fällen waren einzelne Wanderfalken, Rotmilane, Bussarde und Habichte durch gezielten Einsatz von mit Pflanzenschutzmitteln präparierten Ködern und lebenden Lockvögeln zu Tode gekommen. LJV, DFO und BNA sehen diese Entwicklung mit großer Sorge, gerade weil ihre umfassenden Bemühungen wie bestandsstützende Auswilderungen dazu geführt haben, dass beispielsweise der Wanderfalke in Deutschland von der roten Liste gestrichen werden konnte.

 

Schnelle Hilfe nötig

Lorenz Haut, BNA-Geschäftsführer: „Ein geändertes Konsumentenverhalten und die steigende Nachfrage nach Fleisch und Eiern von „glücklichen Hühnern“ führt dazu, dass immer mehr Hühner und Puten in Freiland- und damit Offenhaltung leben. In Kombination mit stetig steigenden Greifvogelbeständen sind Konflikte vorprogrammiert. Wir halten es deswegen für unumgänglich, dass betroffenen Nutztierhaltern im Schadensfall – ähnlich wie bei Wolf und Luchs – schnell und unbürokratisch geholfen wird.“ Als Beispiele nennen die Verbände präventive Maßnahmen wie spezielle Scheuchen und Netze, aber auch den finanziellen Ersatz von getöteten oder verletzten Tieren.

Ähnliches wird bei Nutzviehhaltern für die Akzeptanz der zuwandernden Wölfe und Luchse praktiziert: „Die Einrichtung einer Schadensausgleichskasse vermeidet illegale Übergriffe auf Beutegreifer. Diese Verfahrensweise wünschen wir uns als Pilotprojekt in Baden-Württemberg für so spezialisierte Arten wie den Wanderfalken oder Habicht“, so Niels Meyer-Först, DFO. „Die Gesellschaft will den Wanderfalken – genau wie den Wolf. Deswegen müssen Arten, durch die Konflikte in der Mensch-Tierbeziehung entstehen können, gleichermaßen durch Aufklärung, Prävention und Schadensausgleich geschützt werden“, so Lorenz Haut vom BNA.

 

Lösungsvorschläge

Als letztes Mittel müsse es möglich sein, beispielsweise sich auf Nutzgeflügel spezialisierende Junghabichte unbeschadet der Natur zu entnehmen, um sie Falknern als Beizvögel zu überlassen: „Populationsbezogen hat eine Entnahme einzelner Individuen keinen Einfluss. Besser als ein erschlagener Junghabicht ist ein Junghabicht in Falknerhand“, so Niels Meyer-Först vom DFO.

Jäger und Falkner sehen sich aufgrund ihres hohen Fachwissens dazu in der Lage, neben ihren allgemeinen Bemühungen im Greifvogelschutz durch gezielte Aufklärung Betroffener oder auch durch die fachmännische Beurteilung von Schadensfällen für Entspannung zwischen Wildtier und Mensch zu sorgen. „Besonders den neuen Wildtierschützer, der seit Inkrafttretens des Jagd- und Wildtiermanagement-Gesetzes (JWMG) vom Gesetzgeber gefordert und im Gesetz verankert ist, erwartet hier eine wichtige Aufgabe. Er kann vor Ort Schäden begutachten, Konfliktparteien aufklären, Streit schlichten und wichtige Informationen für das Monitoring der Greifvögel in Baden-Württemberg liefern“, so Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann.

Gemeinsame Pressemeldung des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg (LJV), des Deutschen Falkenordens Baden-Württemberg (DFO) und des Bundesverbands für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz (BNA)

 

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