Seit dem 24. Mai 2016 gilt die neue Datenschutzverordnung der EU. Seit dem 25. Mai 2018 sind all diese Richtlinien verbindlich in jedem EU-Staat anzuwenden. Dies bekamen Nutzerinnen und Nutzer deutlich zu spüren. Zahlreiche Mails und Informations-Pop-Ups wiesen deutlich auf die Verwendung der Daten hin. Die Unternehmen setzen alles daran, der neuen Verordnung zu entsprechen, denn schließlich kann ein Verstoß eine Strafe von bis zu 20 Millionen Euro nach sich ziehen.
Einer solchen Strafe können die Unternehmen, welche es mit dem Datenschutz nicht genau nehmen, jedoch umgehen. Hierzu müssen Vorhaben bezüglich der Daten in den Geschäftsbedingungen niedergeschrieben sein. Bevor Sie Ihre Anmeldung bei der jeweiligen Singlebörse oder Erotikportal abschließen, müssen Sie dieser zustimmen.
Vorsicht bei Nutzungsanfragen für Ihren Facebook Account
Da die Anmeldung schnell vonstattengehen soll, damit das Flirten beginnen kann, klicken zahlreiche Nutzer unbedacht auf das kleine Kästchen der Nutzungsbestimmungen. Sicherlich lesen die meisten Nutzer nicht, worum es in diesem langen Text bezüglich der Datennutzung geht. Doch dies sollten Sie tun. Immer wieder nehmen sich Dating Portale die Freiheit heraus, sogar in Ihrem Namen Nachrichten zu verschicken. Dies kann besonders bei der Anmeldung über einen Facebook-Account peinlich werden.
Hierzu erscheint meist ein Pop-Up Fenster, welches Sie nach der Erlaubnis der Nutzung Ihrer Daten im Facebook-Profil fragt. Schließlich folgt die Anfrage nach Versenden von Einladungen zum Onlinedating Portal.
Um diesem Risiko zu entgehen, sollten Sie sich eine Anmeldung mit Ihrem persönlichen Facebook-Account ersparen. Melden Sie sich mit einer E-Mail-Adresse an. So können Sie Ihre Persönlichkeit etwas mehr wahren.
Abonnements und Verträge
Bei der Partnersuche im Internet kann es bei der Anmeldung nicht schnell genug gehen. Nutzer sind bereit ein Abonnement oder einen Vertrag abzuschließen, ohne sich vollständig über den Umfang zu informieren.
Zunächst einmal sollten Sie sich fragen, für welchen Zeitraum Sie ein Abonnement abschließen möchten. Bei den meisten Partnerbörsen staffeln sich die Preise je nach Laufzeit. Je länger die Laufzeit gewählt wird, desto geringer sind die monatlich anfallenden Kosten. Dies verleitet Nutzer meist dazu, sich direkt für einen sehr langen Zeitraum anzumelden. Sicherlich kann so ein großer Betrag eingespart werden, jedoch nur dann, wenn Sie das Portal während der Laufzeit nutzen.
Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie sich informieren, ob ein Sonderkündigungsrecht bzw. eine fristlose Kündigung möglich sind. Dies kann der Fall sein, wenn Sie einen Partner oder eine Partnerin kennenlernen, weswegen Sie sich bei der Partnerbörse abmelden möchten.
Wissenswert: Nicht alle Anbieter gehen ehrlich mit ihren Kunden um. Oftmals wird verschwiegen, dass im Internet abgeschlossene Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden können. Sollten Sie mit dem Abonnement unzufrieden sein oder es aus anderen Gründen nicht mehr nutzen können, kann es einfach schriftlich aufgelöst werden.
Tipps zum Onlinedating: Keine falschen Hoffnungen
Haben Sie sich erfolgreich angemeldet und das Kleingedruckte gelesen, dann steht dem Onlinedating nichts mehr im Wege. Damit Sie während der Suche nach einer neuen Liebe nicht enttäuscht werden, sollten Sie sich im Vorfeld klarmachen, welche Wünsche Sie haben. Suchen Sie einen Menschen, der für jeden Spaß zu haben ist, um mit Ihnen Abenteuer zu erleben? Oder soll es lieber eine Beziehung werden, in der es ausreichend Zeit zur Erholung gibt? Notieren Sie Ihre Vorstellungen in Ihrem Profil. So können sich die Interessierten direkt ein Bild von Ihnen sowie Ihren Wünschen machen.
PM