Ab Freitag: strenge Datenschutzanforderungen für Betriebe: IHK informiert und berät Mitgliedsbetriebe weiterhin

„Auch nach dem Stichtag am Freitag, ab dem strenge Datenschutzauflagen in Unternehmen auf Grundlage der EU-Datenschutzgrundverordnung gelten, unterstützt und berät die Industrie- und Handelskammer ihre Mitgliedsbetriebe weiterhin umfassend zu allen Fragen rund um deren Umsetzung“, so die gute Botschaft von IHK-Präsidentin Marjoke Breuning.

Die IHK Region Stuttgart informiert ihre Mitgliedsbetriebe bereits seit Januar mit einer Vielzahl an Veranstaltungen in Stuttgart und in den Landkreisen der Region zu den ab 25. Mai geltenden neuen Regelungen beim Datenschutz. Bisher hat die Kammer auf diesem Weg rund 3.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer informiert. Weitere Informationsveranstaltungen sind in Planung. Auf der Internetseite der IHK gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unter  www.stuttgart.ihk.de/faq-dsgvo sowie weitere umfassende Informationen und Merkblätter unter www.stuttgart.ihk.de/dsgvo.

Im Fokus der Veranstaltungsreihe sowie der Beratung durch die IHK stehen Informationen und Handlungsempfehlungen dazu, was sich für Unternehmen durch die EU-Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ändert. „Die Anforderungen an Unternehmen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten werden deutlich strenger als bisher. Auch kleine und mittlere Betriebe müssen bis Freitag ihre Prozesse angepasst haben, sonst könnten empfindliche Bußgelder drohen“, sagt die IHK-Präsidentin.

Die DSGVO macht notwendig, dass Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – den Schutz personenbezogener Daten systematisch organisieren und dokumentieren. Auch müssen sie Datenschutzrisiken durch geeignete Maßnahmen minimieren. Auf Verlangen von Behörden müssen Betriebe außerdem nachweisen können, dass sie die Bestimmungen einhalten – andernfalls drohen Bußgelder bis zu 4 Prozent des Unternehmensumsatzes oder bis 20 Millionen Euro.
PM IHK Region Stuttgart

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  1. […] solchen Strafe können die Unternehmen, welche es mit dem Datenschutz nicht genau nehmen, jedoch umgehen. Hierzu müssen Vorhaben bezüglich der Daten in den Geschäftsbedingungen […]

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