- Die Verbraucherzentrale prüft eine Sammelklage gegen die Online-Dating-Seite LemonSwan und sucht Betroffene.
- Melden sollen sich Menschen, denen LemonSwan Geld für ein ungewolltes Starterpaket berechnet hat.
- Wer seine E-Mail-Adresse hinterlässt, wird informiert, wenn die Verbraucherzentrale eine Sammelklage einreicht.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft eine Sammelklage gegen den Online-Partnervermittler LemonSwan GmbH. Im Mittelpunkt steht ein Starterpaket für 139,95 Euro.
Betroffene berichten, dass sie das Paket nicht bewusst bestellt haben und trotz Widerrufs dafür zahlen sollen. Unter sammelklagen.de/verfahren/lemonswan können sie ihre Erfahrungen schildern. Das ist auch anonym möglich.
Was ist das Problem mit LemonSwan?
Die Premium-Mitgliedschaft bei LemonSwan sorgt bei vielen Verbraucher:innen für Ärger. Seit 2024 haben die Verbraucherzentralen fast 800 Beschwerden zu LemonSwan erfasst. Einige Betroffene bemerken den Preis für ein Starterpaket erst nach der Bestellung. Selbst bei einem Widerruf fordert LemonSwan die Gebühr oder erstattet das Geld nicht zurück. Wer nicht zahlt, erhält teilweise Post vom Inkassounternehmen Pair Finance.
„Ein Starterpaket für 139,95 Euro darf nicht zur teuren Überraschung werden. Wir wollen wissen, was Betroffene erlebt haben. Ihre Erfahrungen helfen uns zu entscheiden, ob wir mit einer Sammelklage Geld für sie zurückholen können“, sagt Katarzyna Guzenda, Referentin im Team Sammelklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Wer sollte mitmachen?
Der Aufruf richtet sich an alle, die bei LemonSwan eine Premium-Mitgliedschaft erworben haben und mit zusätzlichen Kosten konfrontiert wurden. Eine kurze Umfrage ist unter sammelklagen.de/verfahren/lemonswan zu finden.
Was passiert mit den Antworten?
Die Verbraucherzentrale wertet die Antworten aus und entscheidet dann, ob sie eine Sammelklage einreicht. Wer möchte, kann auf sammelklagen.de/verfahren/lemonswan seine E-Mail-Adresse hinterlassen. Die Verbraucherzentrale informiert diese Personen dann per Mail, sofern sie eine Sammelklage einreicht.
Was wäre das Ziel der Sammelklage gegen LemonSwan?
Betroffene sollen die nach Auffassung der Verbraucherzentrale zu Unrecht gezahlte Beträge zurückerhalten.
Welche weiteren Verbraucherzentrale-Klagen laufen gegen LemonSwan aktuell?
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat in diesem Jahr zwei Unterlassungsklagen gegen LemonSwan eingereicht. Sie betreffen unter anderem das Starterpaket, den Umgang mit dem Widerrufsrecht und aus Sicht der Verbraucherzentrale irreführende Werbung.
Die Unterlassungsklagen zielen darauf, dass LemonSwan die beanstandeten Vorgehensweisen künftig unterlässt. Sie führen aber nicht automatisch dazu, dass ein Unternehmen rechtswidrig eingenommenes Geld wieder herausgeben muss. Eine mögliche Sammelklage würde hingegen anstreben, dass Betroffene ihr Geld zurückbekommen.
PM Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.