Kabinett will Verbraucherschutz schleifen – foodwatch fordert: Pläne zur Schwächung der Lebensmittelüberwachung müssen gestoppt werden

Am Mittwoch entscheidet das Bundeskabinett über ein Gesetz zum „Bürokratierückbau“, das weitreichende Folgen für die Lebensmittelsicherheit in Deutschland haben könnte. Bundesernährungsminister Alois Rainer will die Meldepflichten von Behörden und Laboren beschneiden. foodwatch kritisiert die geplanten Gesetzesänderungen scharf. Die Verbraucherorganisation fordert das Gegenteil: Unternehmen und Behörden müssen die Öffentlichkeit informieren, sobald sie von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht erfahren.

„Minister Rainer arbeitet die Wünsche der Fleisch- und Lebensmittellobby ab – die Sicherheit der Verbraucher:innen und die Warnungen der Lebensmittelkontrolleur:innen fallen dabei hinten runter”, so Dr. Chris Methmann. Für mehr Lebensmittelsicherheit brauchen wir mehr und nicht weniger Transparenz.”

Bundesernährungsminister Alois Rainer will die behördliche Veröffentlichungspflicht für Rechtsverstöße von Lebensmittelunternehmen abschaffen (§40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG). Parallel dazu will er auch die Meldepflichten für Lebensmittellabore (§ 44 Abs. 4a und 5a LFGB) streichen. Beide Vorhaben bringt Rainer in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Bürokratierückbaugesetz ein, das am 15. Juli ins Kabinett soll.

Die Bundesregierung führte die Veröffentlichungspflicht nach dem Pferdefleischskandal 2013 ein. Damals waren als Rindfleisch deklarierte Pferdefleischprodukte auf den Markt gelangt. Auch als der Skandal bekannt wurde, erfuhren Verbraucher:innen nicht zeitnah, welche Produkte betroffen waren. Als Folge sollten Behörden die Rechtsverstöße von Lebensmittelunternehmen deshalb öffentlich machen müssen. In der Praxis erwies sich das Gesetz jedoch als unpraktikabel. Heute veröffentlichen Behörden kaum noch etwas nach dieser Vorschrift.

„Wenn es nach Alois Rainer geht, sollen Behörden Verbraucher:innen nicht mehr aktiv über Täuschung, Trug und Tricksereien von Lebensmittelunternehmen informieren. Das ist ein handfester Skandal. Statt ein schlecht gemachtes Gesetz zu reparieren, wird es kurzerhand abgeschafft“, sagte foodwatch-Geschäftsführer Dr. Chris Methmann.

Die Meldepflicht für Labore führte die Bundesregierung nach dem Dioxinskandal 2011 ein. Die Idee war: Wenn Labore Lebensmittel- oder Futtermittelproben im Auftrag der Hersteller analysieren, sollen sie Grenzwertüberschreitungen umgehend den Überwachungsbehörden melden – auch ohne Einverständnis der Hersteller. So soll sichergestellt werden, dass Unternehmen die belasteten Produkte nicht einfach still und heimlich weiterverarbeiten oder verkaufen.

In der aktuellen Diskussion sprechen sich etwa Kommunen und Kontrolleur:innen für die Beibehaltung der Meldepflichten aus. Also genau die Gruppen, die Tag für Tag mit Lebensmittelsicherheit zu tun hätten, so foodwatch. Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure forderte in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, Bürokratieabbau dürfe „nicht auf Kosten der unabdingbaren Lebensmittelsicherheit” gehen. Die Meldepflichten erfüllten „eine wichtige präventive Funktion, da sie der frühzeitigen Erkennung möglicher Risiken dienen.” Der Deutsche Landkreistag warnte in seiner Stellungnahme, dass der Wegfall der Meldepflichten die Behörden nicht entlaste, „sondern vielmehr ein Zuwachs an behördlichen Kontrollaufgaben bei gleichzeitiger Absenkung des Verbraucherschutzes zu erwarten ist.“

Für die Streichung der Meldepflicht sprechen sich unter anderem der Lebensmittelverband Deutschland, der Handelsverband Lebensmittel sowie der Verband der Fleischwirtschaft aus.

Statt die Lebensmittelüberwachung zu schwächen, sollten die Behörden zu mehr Transparenz verpflichtet werden, fordert foodwatch. Um Lebensmittelskandale zu verhindern, müssen Missstände immer sofort öffentlich gemacht werden.

Quellen und weiterführende Informationen:

 

PM foodwatch e.V.

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