Deutsche Umwelthilfe erwirkt Verurteilung von Küchengeräte-Hersteller WMF: „Wer mit der Einhaltung vorgeschriebener Mindeststandards wirbt, betreibt dreiste Verbrauchertäuschung“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Verurteilung des Küchengeräte-Herstellers WMF wegen Verbrauchertäuschung erwirkt (Az. 10 O 45/25 KfH). Das Landgericht Ulm hat das Unternehmen dazu verpflichtet, seine Pfannen künftig nicht mehr wie bisher mit dem Slogan „0 % PFOA“ zu bewerben. Die Groupe SEB WMF Consumer GmbH weist in der Werbung nicht darauf hin, dass die Nutzung der Ewigkeitschemikalie Perfluoroctansäure (PFOA) in der Europäischen Union bereits illegal ist.

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:

„Wer mit der Einhaltung von Gesetzen als besondere Umweltleistung wirbt, betreibt dreiste Verbrauchertäuschung. WMF erweckt den Eindruck, als bemühe sich das Unternehmen im Vergleich zur Konkurrenz über die gesetzlichen Vorgaben hinaus für den Umweltschutz. Das ist aber nicht der Fall: Die Ewigkeitschemikalie PFOA ist in der Europäischen Union verboten. Wir fordern von WMF ehrliche und transparente Umweltbemühungen statt Marketingtricks. Der Küchengeräte-Hersteller setzt mit PTFE zudem weiterhin auf eine Ewigkeitschemikalie – zulasten der Umwelt. Diese Chemikalien sind de facto nicht abbaubar und können massiven Schaden für unsere Natur und uns Menschen bedeuten. Die verantwortungsvolle Alternative liegt auf der Hand: ein konsequenter Verzicht auf alle Ewigkeitschemikalien.“

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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