Bundesgerichtshof entscheidet über Mogelpackung

Am 18.4., 9 Uhr, verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die L’Oreal Deutschland GmbH.

Wenn Verpackungen mehr Inhalt vortäuschen als tatsächlich drin ist: Mogelpackungen sind ein Dauerärgernis für Verbraucher:innen. Ein besonderer Fall landet nun vor dem Bundesgerichtshof. Es geht um eine Waschgelpackung, die wesentlich größer ist, als für den Inhalt notwendig.

L‘Oreal hatte über das Internet ein Waschgel beworben und verkauft. Abgebildet war eine auf dem Kopf stehende Verpackung. Erst durch Umdrehen der Verpackung, also erst nach dem Kauf zu Hause, ließ sich feststellen, dass diese nur teilweise befüllt war. Die Verbraucherzentrale sah darin einen Verstoß gegen das Mess- und Eichgesetz sowie eine Irreführung der Verbraucher:innen und reichte nach erfolgloser Abmahnung Klage gegen L’Oreal ein.

Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf wiesen die Klage jedoch zurück. Letzteres bestätigte zwar den Verstoß gegen das Mess- und Eichgesetz, sah darin aber keine Verbrauchertäuschung: Schließlich würden die Käufer:innen den Verstoß erst zu Hause feststellen, somit sei dieser für die Kaufentscheidung unerheblich. Die Verbraucherzentrale ist anderer Auffassung: „Mogelpackung ist Mogelpackung“, meint Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wo und wie die Produkte verkauft werden, spielt keine Rolle.“ Da das OLG Düsseldorf eine Revision zum BGH nicht zugelassen hatte, legte die Verbraucherzentrale Nichtzulassungsbeschwerde ein, die Revision wurde daraufhin vom BGH zugelassen (Az. I ZR 43/23). „Es wird nun eine weitere höchstrichterliche Entscheidung zum Dauerärgernis Mogelpackung geben. Wir hoffen auf eine deutliche Klärung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Bernhardt weiter.

Dauerärgernis Mogelpackung

Mogelpackungen sind oft Thema bei der Verbraucherzentrale und Gegenstand vieler Verbraucherbeschwerden. Was erlaubt ist und was nicht, regelt das Mess- und Eichgesetz. Regelmäßig verstoßen Anbieter nach Auffassung der Verbraucherzentrale dagegen oder versuchen, Grenzen auszureizen. „Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als tatsächlich drin ist, sind irreführend. Sie sind außerdem eine unnötige Ressourcenverschwendung und somit schlecht für die Umwelt“, so Bernhardt.

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PM Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

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