Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg: Mit dem Landesfamilienpass in die Monumente – ermäßigter bzw. freier Zugang auch für Geflüchtete

Seit Mitte März haben ukrainische Flüchtlinge die Möglichkeit, die Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg kostenfrei zu besuchen. Ab 2. Mai erhalten sie nun freien Zugang über den Landesfamilienpass.

Besuche für ukrainische Flüchtlinge frei

Der kostenfreie Zugang für ukrainische Flüchtlinge in die Klöster, Schlösser, Burgen und Gärten des Landes läuft zum 1. Mai aus. Ab dem 2. Mai erhalten Geflüchtete, die mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bedacht werden, über den Landesfamilienpass weiterhin freien Zugang zu den Monumenten der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg. Mit dem Pass und der dazugehörigen Gutscheinkarte können Familien staatliche Schlösser, Gärten und Museen unentgeltlich oder zu ermäßigtem Eintritt besuchen. Insgesamt 22 Besuche dieser Art sind damit pro Jahr möglich. Den Landesfamilienpass und die Gutscheine erhält man auf Antrag beim Bürgermeisteramt.

www.schloesser-und-gaerten.de

 

PM Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg

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