Am Samstag trat eine neue Auflage der Tierschutzhundeverordnung in Kraft. Diese untersagt es unter anderem, sogenannte Qualzuchtrassen auf Veranstaltungen auszustellen. Außerdem sieht sie ein Verbot der Anbindehaltung ab 2023 vor. Trotz einiger positiver Entwicklungen kritisiert PETA die vorgesehenen Änderungen als unzureichend; so ist etwa die Zwingerhaltung weiterhin erlaubt. Die Tierrechtsorganisation fordert weitreichendere Veränderungen, um Hunden ein möglichst artgerechtes Leben zu ermöglichen.
„Seit Jahren setzen sich PETA und andere Tierschutzorganisationen für Verbesserungen in der Hundehaltung ein. Es ist ernüchternd, dass Hunde auch weiterhin ihr Leben lang in kleinen Zwingern gehalten werden dürfen und die gewerbsmäßige Vermehrung nach wie vor erlaubt ist“, so Jana Hoger, PETAs Fachreferentin für tierische Mitbewohner. „Auch der illegale Hundehandel wird in der neuen Auflage der Verordnung nicht adressiert. Das seit Langem geforderte Verbot des Tierhandels auf Internetplattformen sowie eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht wären geeignete Instrumente, um dem ausufernden Handel mit der ‚Ware Hund‘ entgegenzutreten.“
Weitreichendere Verbesserungen laut PETA dringend notwendig
PETA kritisiert insbesondere Julia Klöckner, die es der Organisation zufolge als ehemalige Bundesministerin für Landwirtschaft und Ernährung wiederholt versäumte, ein Zeichen für mehr Tierschutz zu setzen und das Leid tausender Tiere somit wissentlich in Kauf genommen habe. Die Organisation begrüßt das Ausstellungsverbot von „Qualzuchtrassen“ als ersten guten Schritt, hält jedoch ein grundsätzliches Nachtzuchtverbot dieser „Rassen“ für dringend notwendig. Denn zahlreiche Tiere – etwa französische Bulldoggen oder Möpse – leiden aufgrund angezüchteter Merkmale unter gesundheitlichen Problemen. Als Erfolg betrachtet PETA das Verbot der Anbindehaltung von Hunden, das allerdings erst ab Januar 2023 in Kraft tritt. Da die dauerhafte Haltung von Hunden in kleinen Zwingern weiterhin erlaubt bleibt, befürchtet die Organisation allerdings, dass viele Tiere aus der Anbindehaltung ab dem kommenden Jahr in Zwinger gesperrt werden.
Weitere Änderungen in der Tierschutzhundeverordnung betreffen die Hundezucht.
Die Aufzuchtbedingungen von neu geborenen Hunden sollen nun sicherstellen, dass die Tierkinder genügend soziale Kontakte – sowohl zu Artgenossen als auch zu Menschen – haben. Im Zuge dessen wurde etwa festgelegt, dass die Verantwortlichen nur noch eine begrenzte Anzahl an „Würfen“ betreuen dürfen. Auch wurde eine Betreuungszeit für Welpen festgelegt. Sowohl bei diesem Punkt als auch im Hinblick auf einige andere Änderungen befürchtet PETA jedoch mangelnde Kontrollen und appelliert an die zuständigen Ämter, sicherzustellen, dass die Vorgaben eingehalten werden.
PETA spricht sich grundsätzlich gegen die kommerzielle Nachzucht von Tieren aus, da der Profit mit der „Ware Tier“ der Organisation zufolge in der Regel im Vordergrund steht. Hinzu kommt: Mit jedem nachgezüchteten Hund nimmt die Zuchtbranche einem Tier im Tierheim die Chance auf ein liebevolles Zuhause. Die Organisation mahnt zudem, dass sich Tierleid oft im Verborgenen abspielt. PETA deckte schon zahlreiche tierquälerische Hundezuchten auf – darunter auch „kleine Züchter von nebenan“. Um das Leid einzudämmen, appelliert die Tierrechtsorganisation an alle Menschen: Wer einem Tier nach reichlicher Überlegung ein zu Hause geben möchte, sollte sich in einem Tierheim informieren und von dort einen Hund adoptieren.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
Weitere Informationen:
PETA.de/Neuigkeiten/Tierschutzhundeverordnung-Aenderungen-2022
PETA.de/Themen/Hunde-Zuechter-nebenan
PETA.de/Themen/Welpenhandel-Internet
PM PETA Deutschland e.V.