IHK-Gastronom: „Wir benötigen schnell Klarheit, wann Familienfeiern, Feste und Veranstaltungen erlaubt werden“
Nachdem die Landesregierung seit dem 18. Mai 2020 zunächst den Betrieb der Speisegaststätten zugelassen hatte, erfolgt jetzt nach dem Pfingstwochenende eine weitgehende Öffnung der Gastronomie im Kreis Göppingen. Die Diskotheken und Clubs bleiben aber weiterhin durch die Verordnung geschlossen. Ab nächsten Dienstag, dem 2. Juni können alle Gaststätten, Kneipen und Bars unter Hygienevorgaben wieder öffnen.
Nach den aktuellen Auslegungshinweisen des Wirtschaftsministeriums soll das für den bestuhlte Außenbereich von Bars und Kneipen eingeschränkt bereits ab dem 30. Mai möglich sein. „Das ist eine wirklich gute Nachricht für alle Kolleginnen und Kollegen in der Gastronomie, die jetzt nach Monaten des absoluten Stillstands aufatmen können“, kommentiert Hans-Ulrich Kauderer vom Badhotel Stauferland in Bad Boll, der in der IHK-Bezirksversammlung die Interessen aller Gastronomen und Hoteliers aus dem Kreis Göppingen vertritt. Es sei aber vor allem für die Gäste eine gute Nachricht, die durch die unterschiedliche Behandlung von Bars und Speisegaststätten in der bisherigen Verordnung verunsichert waren, ob eine Gastronomie nun geöffnet habe oder nicht. Kauderer weist eindringlich darauf hin, dass nun alle Gastronomen die strengen Vorschriften der „Corona-Verordnung Gaststätten“ beachten müssen. Alle Rechtsfragen zur Corona-Verordnung Gastronomie können telefonisch an die zentrale Rechtshotline der IHK Region Stuttgart unter 0711-2005-1688 oder direkt an die IHK-Bezirkskammer in Göppingen unter 07161-6715-0 gestellt werden. Weitere Informationen im Internet unter www.stuttgart.ihk.de.
Große Unsicherheit herrsche in der Gastronomie aber weiterhin im sogenannten Bankett-Bereich. Bisher gebe es nur Ankündigungen der Landesregierung, bereits Anfang Juni auch private Veranstaltungen in öffentlich mietbaren Einrichtungen – also beispielsweise Restaurants oder Veranstaltungsstätten – erlauben zu wollen. „Wir benötigen deswegen schnell Klarheit, wann und in welcher Größe Familienfeiern, Feste und Veranstaltungen erlaubt und zulässig werden“, so der IHK-Gastronom aus Bad Boll. Er weist darauf hin, dass die Gastronomie maßgeblich von Familienfeiern, Hochzeiten oder Taufen lebe. „Hier braucht nicht nur unsere Branche schnell Planungssicherheit, sondern auch unsere Gäste und Kunden, weil Hochzeiten und Feiern einen langen Vorlauf benötigen“, so der Hotelier. Schon jetzt habe er und andere Häuser konkrete Buchungsanfragen für den Sommer und den Herbst, die immer noch unter einem Vor-behalt der Absage stehen müssen. „Wir sind trotz der Öffnung noch sehr weit von der Normalität entfernt, und das macht sich bei den Umsätzen bemerkbar“, so der Hotelier. Diese liegen in der Branche deutlich unter den Vorjahreszahlen, was angesichts der vorhandenen Beschränkungen nicht verwunderlich sei. Viele Betriebe seien deswegen weiter in wirtschaftlicher Not. Kauderer lobt das Verhalten der Gäste in der Gastronomie. Diese würden die Hygienebeschränkungen oder auch die Erfassung der Kontaktdaten mit großem Verständnis und Geduld aufnehmen.
PM IHK Region Stuttgart Bezirkskammer Göppingen