Im Dezember 2018 wird auf Initiative der Landesregierung im öffentlichen Verkehr der Verbünde übergreifende Baden-Württemberg-Tarif eingeführt. Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Baden-Württemberg-Tarifs (BW-Tarif) soll eine eigenständige Gesellschaft, die Baden-Württemberg-Tarif GmbH, eingerichtet werden. Dem hat das Kabinett am 21. März 2017 zugestimmt. Die Gründung der GmbH ist für Anfang des Jahres 2018 vorgesehen.
„Ein Land, eine Fahrt, ein Ticket – nach diesem Motto wollen wir den Umstieg vom Auto auf umwelt- und klimaschonende Verkehrsmittel attraktiver machen. Die Gründung der Baden-Württemberg-Tarif GmbH und die Einführung des Baden-Württemberg-Tarifs mit landesweit durchgängigen Fahrkarten, auch über die Grenzen der Verkehrsverbünde hinweg, ist dafür ein entscheidender Schritt.“, so Verkehrsminister Winfried Hermann MdL anlässlich des Beschlusses in Stuttgart.
Die BW-Tarif-Gesellschaft wird von den Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), also v.a. dem Land Baden-Württemberg, und von den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die in Baden-Württemberg SPNV-Leistungen erbringen, getragen werden. Die Verkehrsverbünde werden über einen Kooperationsvertrag eingebunden. Eine Erweiterung des Gesellschafterkreises um die kommunalen Aufgabenträger und Unternehmen, die im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Straßenbahnen und Bussen tätig sind, ist zudem möglich.
Hauptaufgabe der Gesellschaft ist es, den BW-Tarif zu entwickeln und fortzuschreiben. Hierzu zählen insbesondere Dienstleistungen im Bereich der Tarifgestaltung, des Vertriebs, der Einnahmenaufteilung, des Marketings, der Gremienbetreuung und des Tarif-Controllings.
In der ersten Stufe wird der BW-Tarif ab Dezember 2018 bei den Bahnfahrscheinen auch das ÖPNV-Ticket am Zielort einschließen, sodass die Fahrgäste nach der Ankunft mit der Bahn ohne neues Ticket Busse und Stadtbahnen vor Ort werden nutzen können. Wer also z.B. von Stuttgart nach Tübingen mit der Bahn fährt, kann ohne ein weiteres Ticket mit dem ÖPNV am Ankunftsort weiterfahren z.B. zu den Kliniken.
In der Zielstufe von 2021 an, sollen Fahrgäste landesweit durchgängige Fahrkarten über die Grenzen der Verkehrsverbünde hinweg vom Start bis zum Ziel ihrer Fahrt lösen können. Das BW-Tarif-Ticket soll dann in Bahnen und Bussen gleichermaßen gelten nach dem Motto: Eine Fahrt – ein Ticket! Von jeder ÖPNV-Haltestelle zu jeder anderen im Land.
Auch ein elektronisches Ticket wird bereits geplant: Bundesweit werden in wenigen Jahren mehrere Milliarden Euro Fahrgeldeinnahmen über den Verkauf von elektronischen Tickets erzielt werden. Vor diesem Hintergrund macht Baden-Württemberg den SPNV zukunftsfähig. In einem deutschlandweit einmaligen Prozess, will das Land ab 2018 Lizenzen für den Verkauf von E-Tickets im SPNV vergeben. 26 bundesweit tätige Unternehmen bekundeten nach einem Aufruf des Ministeriums ihr Interesse an einer Lizenz für den Vertrieb. Ende Februar trafen sich die interessierten potenziellen Lizenznehmer mit Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums und der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) zu einer Auftaktveranstaltung. Mutig, dass das Land das wage, so lauteten viele Reaktionen der beteiligten Unternehmen. Die Marktöffnung durch Vergabe von Lizenzen für E-Tickets im ÖPNV ist das erste Verfahren dieser Art in Deutschland.
Bis zur Gründung der Baden-Württemberg-Tarif GmbH, werden die Vorbereitungen zur Einführung des BW-Tarifs durch das bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) angesiedelte „Kompetenzcentrum Baden-Württemberg-Tarif“ als Projektbüro wahrgenommen werden. Aktuell wird das Vertrags- und Regelwerk für die Gesellschaft zwischen den Vertragspartnern (künftige Gesellschafter) verhandelt und einer Rechtsprüfung unterzogen.
Weitere Informationen Baden-Württemberg-Tarif:
Kundenaspekt:
Der Baden-Württemberg-Tarif schafft ein landesweit einheitliches Tarifangebot für alle Verkehre, die Verbundgrenzen überschreiten. Dabei werden schienengebundener und straßengebundener öffentlicher Verkehr integriert (Anschlussmobilität). Bei Fahrten auch über Verbundgrenzen hinweg wird somit künftig nur noch ein Fahrausweis benötigt werden.
Wettbewerbsaspekt:
Der Baden-Württemberg-Tarif ermöglicht mit seiner unternehmensneutralen Tarifstruktur und seiner transparenten Einnahmenaufteilung eine höhere Wettbewerbsintensität im SPNV. Zugleich verhindert er eine weitere Zersplitterung der Tariflandschaft.
Vertriebsaspekt:
Der Baden-Württemberg-Tarif dient im Rahmen der Digitalisierungsoffensive (Projekt „LETS go!“) als Katalysator zum Aufbau eines landesweit verfügbaren und nutzbaren E-Tickets für Bus und Bahn unter Einbindung der bestehenden Verbundtarife. Er ist somit auch ein Projekt zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Baden-Württemberg. Tickets des Baden-Württemberg-Tarifs wird es aber nicht nur in Form von E-Tickets geben, sondern auch in konventioneller Form an Fahrausweisautomaten und in Verkaufsstellen.
Umsetzung:
In der ersten Stufe, die im Dezember 2018 starten soll, ist eine Einführung des Baden-Württemberg-Tarifs im SPNV mit integrierter Ziel-Anschlussmobilität und relationsbezogenen Einzelfahrausweisen vorgesehen.
In der zweiten Stufe, die schrittweise bis zum Jahr 2021 umgesetzt werden soll, ist es das Ziel, die Anschlussmobilität flächendeckend und auch am Start der Fahrt einzuführen zusammen mit einer vollständigen Integration des straßengebundenen ÖPNV im Verbundgrenzen überschreitenden Verkehr und der Integration weiterer Fahrausweisarten.
PM