Die Menschen schenken dem Tierschutz immer mehr Aufmerksamkeit. Ob im privaten oder im landwirtschaftlichen Bereich, eine tiergerechte Haltung muss im Mittelpunkt stehen. Tierschutz funktioniert aber nur im Zusammenspiel von Politik, Verwaltung und den Menschen vor Ort.
„Eine moderne und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Gesellschaft ist ohne einen Schutz des Tierwohls undenkbar. Tierschutz ist eine wichtige Aufgabe, die von vielen Menschen in Baden-Württemberg mit großem Einsatz wahrgenommen wird“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (4. Oktober) in Stuttgart mit Blick auf den diesjährigen Welttierschutztag. Der Welttierschutztag sei auch ein Tag der vielen Bürgerinnen und Bürger im Land, die sich in ihrer Freizeit und ehrenamtlich in den Dienst des Tierwohls stellten. Dafür gebühre ihnen Dank und Anerkennung.
Ehrenamtliches Engagement als tragende Säule
„In Baden-Württemberg gibt es zahllose engagierte Menschen und Organisationen, die sich den Tierschutz zur Aufgabe gemacht haben und hervorragende Arbeit für das Tier und die Allgemeinheit leisten“, lobte der Minister. Es sei deshalb Aufgabe der Landesregierung, Hilfen und Unterstützung anzubieten. Beispielhaft sei hier die Tierheimförderung durch das Land oder das Ausloben des Tierschutzpreises zu nennen. Gleichwohl dürfe man sich nicht auf dem Erreichten ausruhen. „Tierschutz muss sich in dem Maße weiterentwickeln, wie die Gesellschaft es selber tut“, erklärte der Minister. Sache der Politik sei es, die Belange aller Beteiligten gegeneinander abzuwägen.
Den Tierschutz fest im Blick
„Mit dem Koalitionsvertrag hat sich die grün-schwarze Landesregierung den Fahrplan für die laufende Legislaturperiode gegeben. Mich freut besonders, dass darin ein ausgewogener Tierschutz breiten Raum einnimmt“, betonte der Minister. Dabei seien die betroffenen Aspekte vielfältig. „Für uns sind die Lebensbedingungen aller Tiere im Land gleichermaßen wichtig. Für mich persönlich ergibt sich Tierschutz auch aus der Gesamtverantwortung für die Schöpfung heraus“, sagte der Minister.
Hintergrundinformationen:
Grundsätzlich ist jeder Mensch, der Tiere hält oder mit ihnen umgeht, verpflichtet, sich die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, um die ihm anvertrauten Tiere gut zu versorgen, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen (§ 2 des Tierschutzgesetzes). Dem Tierschutz muss sowohl bei der Tierhaltung, dem Transport und der Schlachtung von Tieren Rechnung getragen werden, also etwa beim Sport mit Tieren, auf Veranstaltungen oder bei Tierversuchen. Die baden-württembergische Landesregierung setzt sich ständig für Fortschritte im Tierschutz ein.
Weitere Informationen zum Thema Tierschutz finden sich im Internet unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de.
PM