Frühzeitige Erkennung und Behandlung der Erkrankung trägt wesentlich zur Vermeidung weiterer Übertragungen bei. Regierungspräsident Johannes Schmalzl und Dr. Karlin Stark, Präsidentin des Landesgesundheitsamts: „Eine Verbreitung der Tuberkulose in Deutschland durch steigende Zahlen von Flüchtlingen muss somit nicht befürchtet werden“
In Baden-Württemberg ist die Anzahl von Tuberkulose-Erkrankungen wie auch deutschlandweit insgesamt angestiegen. Nachdem sich die Fallzahlen in den letzten Jahren auf einem niedrigen Niveau von ca. 500 gemeldeten Tuberkulosen pro Jahr etabliert hatten, ist vom Jahr 2014 mit 478 Fällen auf 2015 mit 708 Fällen ein Anstieg um 48 Prozent zu beobachten.
Dies ist vor allem das Ergebnis der aktiven Fallfindung von Tuberkulose bei einer steigenden Anzahl von Flüchtlingen aus wirtschaftlich schwachen und durch Kriegsfolgen belasteten Ländern, in denen die Tuberkulose aufgrund einer unzureichenden allgemeinen Gesundheitsversorgung deutlich häufiger auftritt als in Deutschland. Das teilt das Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart mit Blick auf den Welttuberkulosetag 2016 am 24. März mit.
Die routinemäßige Untersuchung von Flüchtlingen bei Aufnahme in eine Flüchtlingsunterkunft in Baden-Württemberg ermöglicht die frühzeitige Erkennung und Behandlung dieser ansteckenden, schwerwiegenden und langwierig verlaufenden Erkrankung und trägt ganz wesentlich zur Vermeidung weiterer Übertragungen bei. Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen der Tuberkulose spielen die Tuberkulose-Fürsorgestellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Baden-Württemberg.
Das Landesgesundheitsamt untersucht die von Gesundheitsämtern und Flüchtlingsunterkünften eingesandten Proben auf Tuberkuloseerreger sowie auf immunologische Hinweise für mögliche latente Infektionen und beteiligt sich damit entscheidend an der Früherkennung dieser Erkrankung. Durch die sofortige Meldung der Ergebnisse an die einsendenden Behörden können Infizierte frühzeitig erkannt und eine notwendige spezifische Behandlung unmittelbar eingeleitet werden. Diese Maßnahmen dienen der effizienten Unterbindung einer möglichen weiteren Streuung der Erreger.
Regierungspräsident Johannes Schmalzl kann beruhigen: „Eine Verbreitung der Tuberkulose in Deutschland durch steigende Zahlen von Flüchtlingen muss somit nicht befürchtet werden.“ Dr. Karlin Stark, Präsidentin des Landesgesundheitsamts, ergänzt: „Eine Ansteckung erfolgt grundsätzlich nicht so leicht, wie bei anderen über die Luft übertragbaren Krankheiten. Wird eine Tuberkulose diagnostiziert, besteht eine Infektionsgefährdung für Kontaktpersonen, die länger als 8 Stunden mit der erkrankten Person in einem geschlossenen Raum zugebracht haben. Diese werden in die Umgebungsuntersuchung einbezogen und untersucht. Die Ansteckungsfähigkeit von an offener Lungentuberkulose erkrankten Menschen sinkt mit Beginn der Therapie rasch ab. Die frühe Untersuchung und Behandlung von Flüchtlingen nach deren Einreise ist ein effektives Mittel, die Weiterverbreitung zu verhindern. “
Ein Merkblatt mit Hinweisen für Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer, die die Behörden bei der Aufnahme von Flüchtlingen unterstützen, wurde vom Landesgesundheitsamt erstellt und ist unter der Homepage des Regierungspräsidium Stuttgart unter: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Fachpublikationen/Documents/Merkblatt_Infektionsrisiken_beim_Kontakt_mit_Fluechtlingen.pdf abrufbar.
Hintergrundinformationen:
Der Welttuberkulosetag wird jedes Jahr am 24. März begangen. Robert Koch hielt am 24. März 1882 seinen berühmten Vortrag „Über Tuberkulose“. In seiner Rede legte er dar, dass die Tuberkulose durch Bakterien verursacht wird. 1905 erhielt er für diese Entdeckung den Nobelpreis. Mit dem Welttuberkulosetag soll auf die weltweite Situation und die Bedeutung dieser auch heute noch existierenden Infektionskrankheit aufmerksam gemacht werden.
PM