Regierungspräsident Johannes Schmalzl hat aktuell den Haushalt des Landkreises Göppingen für das Jahr 2015 genehmigt. Dieser hat ein Gesamtvolumen von 265 Mio. €.
Die Aufsichtsbehörde beurteilt die Finanzlage dabei im Blick auf die bevorstehenden finanziellen Verpflichtungen, die auf den Landkreis wegen des Klinikneubaus zukommen, als schwierig an. Der jährliche Abmangel sowie die Investitionskostenzuschüsse zugunsten der Kliniken, die vom Landkreis Göppingen aufgefangen bzw. gewährt werden, schränken die Kreisfinanzen deutlich ein.
Zur Finanzierung der Investitionsausgaben von knapp 17,9 Mio. € sind Kreditaufnahmen von 13,7 Mio. € eingeplant. Diese wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt. Ebenso wurden die sogenannten Verpflichtungsermächtigungen für Vorbelastungen künftiger Haushalte – im Wesentlichen für den Klinikbau – in einer Höhe von 48,8 Mio. € genehmigt.
Das Regierungspräsidium Stuttgart betont dabei die Notwendigkeit, die Investitionskostenzuschüsse an die Klinken deutlich zu reduzieren, um Handlungsspielräume für andere notwendige Investitionen des Landkreises zu erhalten.
Das Regierungspräsidium Stuttgart wacht als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde über die Finanzen der Großen Kreisstädte und Landkreise. Die Kommunen sind nach der Gemeindeordnung gesetzlich verpflichtet, die Haushaltssatzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und die Genehmigung für Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen zu beantragen.
PM