Die grün-rote Landesregierung räumt dem Tierschutz bei Versuchstieren einen hohen Stellenwert ein. Sie macht sich dafür stark, die Zahl der in Forschung und Lehre verwendeten Tiere so weit wie möglich zu verringern. Die Landesregierung setzt daher auch im Jahr 2015 ihr erfolgreiches Programm zur Verminderung der Zahl und der Belastung von Versuchstieren fort. Bewerbungen für die Forschungsförderung sowie für den Forschungspreis sind bis 30. April 2015 möglich.
„Das mit 400.000 Euro dotierte Forschungs-Förderprogramm unterstützt zukunftsweisende Ansätze für Tierversuchs-Alternativen in Forschung und Lehre. Mit dem Forschungspreis, der mit 25.000 Euro dotiert ist, möchten wir hervorragende wissenschaftliche Arbeiten auszeichnen, die Tierversuche ersetzen oder zu einer wesentlichen Verringerung der Belastung der Versuchstiere beitragen. Sowohl die Forschungsförderung als auch der Forschungspreis leisten einen wichtigen Beitrag, wenn es um zeitgemäßen Tierschutz geht und helfen dabei, Alternativen zu Tierversuchen aktiv zu fördern“, sagte der für den Tierschutz zuständige Verbraucherminister Alexander Bonde.
„Baden-Württemberg ist ein wichtiger Standort der biomedizinischen Forschung. Daraus erwächst eine besondere Verantwortung für den Tierschutz bei Versuchstieren. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die Anzahl von Tieren, die in der Forschung sowie in der Aus-, Fort- und Weiterbildung verwendet werden, reduziert wird. Ein vollständiger Verzicht auf den Einsatz von Tieren in der Forschung ist derzeit nicht möglich – bestimmte Versuche, beispielsweise im Rahmen von Sicherheitsprüfungen, sind sogar gesetzlich vorgeschrieben. Gerade deshalb haben wir ein besonderes Interesse an der Entwicklung alternativer Methoden in Forschung, Entwicklung und Ausbildung“, erklärte Forschungsministerin Theresia Bauer.
Projekte der Forschungsförderung
Die Projekte für die Forschungsförderung beschäftigen sich mit der Erforschung von Alternativen zum Tierversuch oder mit der Reduzierung der Belastung von Versuchstieren. Sie müssen in Baden-Württemberg oder unter Beteiligung von Einrichtungen aus Baden-Württemberg durchgeführt werden. Für die Forschungsförderung stellt die Landesregierung jährlich Mittel in Höhe von 400.000 Euro zur Verfügung.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierversuche und Ersatzmetzoden
Der Forschungspreis
Der Forschungspreis für herausragende Leistungen bei der Reduzierung von Tierversuchen oder einer Verminderung der Belastung von Versuchstieren in Forschung und Lehre ist mit bis zu 25.000 Euro dotiert. Für den Forschungspreis können auch Arbeiten eingereicht werden, die nicht in Baden-Württemberg erstellt wurden. Weitere Informationen sind
Förderanträge oder Vorschläge preiswürdiger Forschungsarbeiten können jeweils bis zum 30. April 2015 beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Postfach 10 34 44, 70029 Stuttgart sowie per E-Mail antierversuchsalternativen@mlr.bwl.de eingereicht werden.
PM