Staatssekretärin Splett zum Investitionspaket des Bundes: „Alle vom Land geplanten Projekte können bis Mitte 2016 begonnen werden“.

Vor zwei Wochen hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt die Baufreigaben für 15 wichtige Straßenbauprojekte in Baden-Württemberg verkündet (siehe Anlage). Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat nun zusammen mit den Regierungspräsidien die Projektrealisierungspläne konzipiert.

Die Baukosten der in Baden-Württemberg zum Bau frei gegebenen Maßnahmen betragen nach derzeitigem Kostenstand insgesamt rund 540 Millionen Euro. „Ohne das Investitionsprogramm des Bundes hätten wir mit einigen dieser Projekte erst nach 2018 beginnen können“, so Splett. Mit den vom Bund von 2016 an zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln für die Straßenverkehrsinfrastruktur wird die Baufreigabe für 15 von 16 Straßenbauprojekten mit bestandskräftigem Baurecht in Baden-Württemberg  ermöglicht. Das begrüßt die Landesregierung ausdrücklich.

„Der Baustart der Projekte wird allerdings nicht gleich morgen erfolgen können“, so Splett weiter. Bevor die Bagger rollen können, müssen die Ausführungspläne für Straßen und Bauwerke in allen Einzelheiten ausgearbeitet werden. Anhand der Ausführungspläne werden die Ausschreibungsunterlagen erstellt. Splett betonte, dass „Planungsmängel unweigerlich bei der Bauausführung zu Kostensteigerungen und Verzögerungen führen“. Vor der Detailplanung muss zusätzlich geprüft werden, ob seit der Planfeststellung Veränderungen der Fauna und Flora eingetreten sind, die jetzt bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Erst nach Abschluss dieser Vorarbeiten kann die Bauleistung ausgeschrieben und der Bauauftrag vergeben werden. Je nach Projekt dauern diese Arbeiten 1 bis 2 Jahre, allein die häufig erforderliche europaweite Ausschreibung dauert bis zu 6 Monate.

Aufgrund der bereits durchgeführten Vorarbeiten für die vom Land vorrangig priorisierten und nach den bisherigen Finanzplanungen des Bundes absehbaren Projekte kann bis Mitte 2016 bei 14 frei gegebenen Maßnahmen mit den Arbeiten für die Projektrealisierung begonnen werden.

Nur beim sogenannten Weilertunnel bei Schwäbisch Hall auf der B 14 geht es nicht ganz so schnell. Hier laufen Gespräche, um die von der Stadt begonnenen Planungen durch das Land zügig fortzuführen. Angestrebt wird ein Baubeginn im Frühjahr 2017.
Anlage zur Pressemitteilung Baufreigaben Bundesfernstraßenprojekte

PM

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