Aufhebung der temperaturbedingten Geschwindigkeitsbeschränkung auf Betonfahrbahnen im Regierungsbezirk Stuttgart

Nachdem die Hitzewelle der letzten Tage vorerst beendet ist und die Tageshöchsttemperaturen unter die 30°-Marke gefallen sind, kann die seit 16. Juli geltende temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h auf Autobahnabschnitten mit Betonfahrbahn nun wieder aufgehoben werden.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung dient dem Schutz der Verkehrsteilnehmer, nachdem bei hohen Temperaturen besonders bei älteren Fahrbahnen mit einem geringeren Fahrbahnaufbau nicht vorhersagbare Schäden infolge der hohen Temperaturen plötzlich auftreten können. Nach einer weiteren Prüfung hat sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass nur noch rund 100 Kilometer der insgesamt etwa 450 Kilometer Autobahnbetriebsstrecke im Bezirk des Regierungspräsidiums Stuttgart davon betroffen sind.

Bis zur nächsten Hitzewelle gelten auf den Strecken wieder die sonst dort üblichen Geschwindigkeitsregelungen. Sobald an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen wieder eine Tagestemperatur von 30° prognostiziert wird, müssen die entsprechenden Geschwindigkeitsbeschränkungen wieder aktiviert werden.

PM

 

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