Selbstschutzseminar für Menschen mit Unterstützungsbedarf

Drohender Gefahr aus dem Weg gehen. Laut schreien, treten, beißen, kratzen schlagen wenn ein tätlicher Angriff erfolgt

Von Alfred Brandner Dozent in der Gewaltprävention/Rettungsdienst

Wie können sich Menschen mit Behinderung vor Angreifern schützen? Dreizehn hochmotivierte Teilnehmer mit Handicap, hatten sich zu einem Selbstschutzseminar am 23.5.2015 in Heiningen angemeldet.

Übergriffe, auch  auf Menschen mit Unterstützungsbedarf sind keine Seltenheit, so die Worte eines Teilnehmers. Auch eigene Erkenntnisse bestätigen diesen Sachverhalt. So wurde  z.B. ein Behinderter in der Innenstadt von Göppingen, von mehreren Jugendlichen grundlos niedergeschlagen.

Doch wie kann man sich wirksam gegen solche Übergriffe schützen?

Vorrangig wurden  die verschiedenen Möglichkeiten zur  Gewaltprävention besprochen. Doch bei einem tätlichen Angriff, sollte man sich schon auch mal wehren können. Man muss lernen, schnell aus einer eventuellen Schockstarre zu kommen. Unverzügliche Reaktionen sind gefragt. Befreiungsgriffe, wenn erforderlich auch Tritte, in Kombination mit einem lauten Kampfschrei, schaffen Freiraum um flüchten zu können- mehr muss nicht sein. Die Verwicklung in ein anhaltendes Kampfgeschehen ist nicht vorgesehen.

Aber das ist alles leichter gesagt als getan. „Hi“ wie ein leises Kichern klingt der Kampfschrei der „Schüler“, aber das wird sich ändern. Die Leute werden lernen die Angst vor einer erforderlichen Gegenwehr abzulegen.

Hochmotivierte Teilnehmer, mit einem erstaunlich schnellen Aufnahmevermögen, waren mit Elan bei der Sache. Geübt wurden verschiedene Befreiungstechniken aus Umklammerung, Handhaltegriffen, und Würgen.

Nach nahezu vier  Stunden  waren die ersten Hürden genommen. Die Teilnehmer haben gelernt wie man erkennbarer Gefahr aus dem Weg geht, wie man Passanten um Unterstützung auffordert, wie man in Schutzzonen flüchtet (Ladengeschäfte, Arztpraxen usw.) In Ausnahmelagen, bei einem gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff (§§ 32 – STGB Notwehr, 33 –  STGB Überschreiten der Notwehr) laut schreien, treten, beißen, kratzen, schlagen, alles nur Übungssache- es hat bestens funktioniert. Auch der Kampfschrei kommt nun überzeugend rüber.

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