Die finanzielle Belastung in Form von Wohnnebenkosten ist laut eines bundesweiten Vergleichs der Landeshauptstädte, den der Bund der Steuerzahler durchgeführt hat, in Stuttgart am höchsten. Im Jahr 2026 bezahlt ein Musterhaushalt in der baden-württembergischen Landeshauptstadt 2.606 Euro. Damit liegt Stuttgart klar an der Spitze und weit über den durchschnittlichen bundesweiten Gesamtkosten, die dieses Jahr bei 2.019 Euro liegen. Am günstigsten schneidet mit Schwerin die Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns mit einer Belastung von 1.615 Euro ab.
Der Bund der Steuerzahler hat im Rahmen seiner Analyse die staatliche Belastung des Wohnens im Jahr 2026 für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Einfamilienhaus (120m² Wohnfläche und 500 m² Grundstücksfläche, davon 150 m² vollversiegelte Fläche) in allen 16 Landeshauptstädten berechnet. Als Kostenfaktoren wurden dabei die Trinkwasserpreise, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sowie die Grundsteuer und der Rundfunkbeitrag berücksichtigt.
Es liegt dabei ganz entscheidend an der Grundsteuer, dass das Wohnen in Stuttgart im bundesweiten Vergleich der Landeshauptstädte am teuersten ist. Rund 1.114 Euro muss ein Musterhaushalt in der baden-württembergischen Landeshauptstadt im Jahr 2026 dafür aufbringen. Im Rahmen des Wohnnebenkostenvergleichs, bei dem der Bund der Steuerzahler alle Landeshauptstädte analysiert hat, wurde ein Durchschnitt von 527 Euro bei der Belastung durch die Grundsteuer ermittelt.
„Der Bund der Steuerzahler hat die baden-württembergische Landesregierung frühzeitig und ausdrücklich vor den Verwerfungen durch den Sonderweg einer Bodenwertsteuer bei der Grundsteuer gewarnt. Die Konsequenzen zeigen sich nun, insbesondere für Einfamilienhausbesitzer, auch bei der Höhe der Wohnnebenkosten in Stuttgart im bundesweiten Vergleich“, macht der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, Eike Möller, deutlich. „Wir appellieren daher an die Landesregierung, die schlimmsten Auswüchse der Grundsteuerreform durch Nachbesserungen zu entschärfen“, fordert Möller. So sollte beispielsweise den Kommunen die Möglichkeit eröffnet werden, mit unterschiedlichen Hebesätzen zwischen Gewerbe und Wohnen je nach Lage auf die Gegebenheiten vor Ort reagieren zu können und so die Belastungsverschiebungen abzumildern.
PM Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.