Sextortion, ein zusammengesetzter Begriff aus den englischen Wörtern Sex und Extortion (Erpressung) ist eine Betrugsmasche, die im Internet kursiert, Frauen wie Männer betrifft, und auch im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Reutlingen immer wieder zur Anzeige gebracht wird.
Was als vermeintlich harmloser Flirt beginnt, endet mit hohen Geldforderungen. Die meist männlichen Opfer erhalten über soziale Netzwerke eine Einladung oder eine Freundschaftsanfrage einer ihnen unbekannten Frau. Nach der Annahme der Anfrage und einer ersten Unterhaltung schlagen die Betrüger vor, in einen Video-Chat zu wechseln. Dort bringen sie die Geschädigten dazu, sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Ohne dass das Opfer es bemerkt, wird die Übertragung aufgezeichnet. Anschließend werden hohe Geldsummen gefordert und gedroht, den Mitschnitt ansonsten zu veröffentlichen.
Neben dieser beschriebenen klassischen Masche gibt es aber auch andere Varianten. So werden Computer, Tablets oder Smartphones von Personen, die auf präparierten Webseiten mit pornografischen Inhalten surfen, mit einer Malware infiziert. Diese aktiviert die Webcam und filmt die ahnungslosen Opfer währenddessen. Die häufig kompromittierenden Filmaufnahmen werden an die Täter übermittelt, die ihre Opfer anschließend unter Drohung, das Filmmaterial zu veröffentlichen oder an die ebenfalls gestohlenen Freundeslisten zu senden, erpressen.
Eine weitere, häufig registrierte Form ist die sogenannte Spam-Variante. Dabei werden die vorher beschriebenen Erpressungsversuche als Spam wahllos an zahlreiche Personen als „leere Drohung“ versandt. Die kriminellen Absender behaupten, von ihren Opfern kompromittierende Sexvideos aufgenommen zu haben und drohen mit der Veröffentlichung der Videos, falls die geforderten Geldbeträge nicht bezahlt werden. Meist werden diese Emails bereits vom jeweiligen Email-Anbieter erkannt und automatisch in den Spam-Ordner sortiert. In diesen Fällen ist der Computer der Betroffenen weder infiziert noch befinden sich die Kriminellen tatsächlich in Besitz von kompromittierendem Material.
Die Polizei rät: – Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von unbekannten Personen an. – Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu, wenn Sie Ihr Gegenüber nicht kennen. Kleben Sie im Zweifel Ihre Webcam ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten. – Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen zu, wenn Sie die Person erst seit Kurzem kennen. – Seien Sie besonders zurückhaltend mit der Online-Veröffentlichung von persönlichen Daten wie Geburtsdatum, Anschrift oder gar Arbeitgeber. – Prüfen Sie regelmäßig Ihre Privatsphäre-Einstellungen in Ihrem Account. – Halten Sie die Betriebs- und Virenschutzsysteme auf Ihrem Laptop, Tablet, Computer oder Smartphone stets auf dem aktuellen Stand. Bitte bedenken Sie, dass mittels einer Schadsoftware Ihre Webcam problemlos aktiviert werden kann, um Sie zu filmen. Sollte es dennoch bereits zu einer Erpressung gekommen sein: – Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach einer Zahlung in der Regel nicht auf. – Brechen Sie den Kontakt zu der Person sofort ab und reagieren Sie nicht auf Nachrichten. – Sichern Sie die Chatverläufe und Nachrichten, ggf. per Screenshot und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei! Weitere Tipps und Hinweise erhalten Sie im Internet unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/sextortion/
PM Polizeipräsidium Reutlingen