Kurz vor 14.30 Uhr fuhr eine 48-Jährige in der Poststraße in Richtung Kreisverkehr. In der Holzheimer Straße war ein 22-Jähriger mit seinem Klein-Lkw unterwegs. Der kam von links und hatte Vorfahrt.
An der Kreuzung achtete die BMW-Fahrerin nicht auf die Stoppstelle und fuhr weiter. In der Kreuzungsmitte kam es zum Zusammenstoß. Durch die Wucht des Aufpralls wurden beide Fahrende leicht verletzt. Der Rettungsdienst brachte die Beiden in eine Klinik. Der BMW und der 3,5 Tonner waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Ein Abschlepper barg die Fahrzeuge. Den Gesamtsachschaden schätzt die Polizei auf 19.000 Euro.
Der Unfall wurde durch die Polizei Eislingen aufgenommen. Dabei stellten die Beamten fest, dass der 22-Jährige keinen Führerschein hat. Er muss nun mit einer Anzeige rechnen.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
PM Polizeipräsidium Ulm