Geislingen – Senior ist äußerst gefährlich unterwegs / Am Freitag verursachte ein Mann bei Geislingen beinahe mehrere schwere Unfälle

Kurz vor 8.30 Uhr fuhr ein 77-Jähriger mit seinem Renault nebst Anhänger auf der B10 in Richtung Amstetten. Wohl wegen medizinischer Ursachen kam das Auto des Mannes ein Stück auf die Gegenfahrbahn, so dass sich sein Außenspiegel und der Spiegel eines Entgegenkommenden berührten.

Mutmaßlich ohne sich um den Schaden zu kümmern, fuhr der 77-Jährige weiter. Der Unfallbeteiligte wendete sein Fahrzeug und folgte dem Mann und seinem Gespann. Dabei beobachtete er, dass der 77-Jährige häufig auf den Gegenverkehr zufuhr und es nur dem geistesgegenwärtigen und richtigen Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer geschuldet blieb, dass es zu keinen schweren Unfällen kam. Beim Abbiegen in Richtung Türkheim zwang er so mehrere Autos zu einer Vollbremsung. Zwischen Türkheim und Nellingen bog der Senior dann in einen Feldweg ein. Hierbei kam sein Auto von der Straße ab und in einem Feld zum Stehen. Die Polizei schätzt den Sachschaden am Gespann auf etwa 3.000 Euro.

Die Polizei Geislingen hat die Ermittlungen zur gefährlichen Fahrt aufgenommen und fragt: – wer wurde zwischen 8 Uhr und 9 Uhr von dem dunkelgrauen Renault Scenic mit Anhänger bei Wangen, auf der B10 in Richtung Geislingen, bei Türkheim oder Nellingen gefährdet? – wer kann weitere Angaben zur Fahrt machen? Zeugen und gefährdete Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich unter Tel. 07331/93270 zu melden.

Die Polizei mahnt: Fahren Sie immer möglichst weit rechts. Nicht nur bei Gegenverkehr, wenn Sie überholt werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. Unfälle im Begegnungsverkehr haben aufgrund der Kräfte, die dann wirken, meist schwerwiegende Folgen. Im schlimmsten Fall kommen Personen zu schaden. Deshalb drohen bei Verstößen gegen das Rechtsfahrgebot Bußgelder. Im Jahr 2021 haben sich in 4.128 Fällen die Verursacher unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.

PM Polizeipräsidium Ulm

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