Der Staatsanwaltschaft Mannheim – Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen – und dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) ist es nach mehrjährigen, umfangreichen Ermittlungen und in enger, über die European Union Agency for Criminal Justice Cooperation (Eurojust) vermittelte Zusammenarbeit mit der spanischen Justiz und der Guardia Civil gelungen, am 3. Februar drei führende Mitglieder einer international agierenden, im Bereich von Kapitalanlagen tätigen Gruppierung festzunehmen.
Parallel mit den drei Haftbefehlen wurden 15 richterliche Durchsuchungsbeschlüsse sowie zahlreiche Vermögensarreste des Amtsgerichts Mannheim im Rhein-Neckar-Raum sowie – im Wege der Rechtshilfe – auf der spanischen Mittelmeerinsel Mallorca vollstreckt. Hierbei konnten umfangreiches Beweismaterial sichergestellt sowie Vermögenswerte in einer Größenordnung von bislang mindestens 40 Mio. EUR, insbesondere in Form von hochwertigen Fahrzeugen und Immobilien, beschlagnahmt werden.
„Wesentliche Voraussetzung für eine wirkungsvolle Bekämpfung der organisierten Wirtschaftskriminalität ist ein gutes und konzertiertes Zusammenwirken der Akteure. Eine enge und gute Kooperation von Polizei und Justiz ist hierbei oftmals der Schlüssel zum Erfolg. Der internationale Ermittlungserfolg ist ein eindrücklicher Beleg, wie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit erfolgreich gelingen kann“, sagte Andreas Stenger, Präsident des LKA BW. Die Tätergruppe steht nach den bisher geführten Ermittlungen im dringenden Verdacht, sich zum Zwecke der fortgesetzten und bandenmässigen Begehung von Marktmanipulationen und Betrugshandlungen durch irreführende Bewerbung und abgesprochenem Handel kanadischer Aktientitel (pennystocks) mit kanadischen Geschäftspartnern zusammengeschlossen zu haben.
Die kanadischen Geschäftspartner verschafften den Beschuldigten hierbei jeweils den Aktientitel und beauftragten zwei im Rhein-Neckar-Raum ansässige, von den drei Haupttätern betriebene Firmen zur massiven Bewerbung durch Börsenbriefe, Onlinewerbung, und Verbreitung von unzutreffenden Unternehmensveröffentlichungen dieser – wie alle Beteiligten wussten – im Prinzip wirtschaftlich wertlosen kanadischen Aktientitel, die im Freiverkehr an den deutschen Börsen notiert sind bzw. dort von den Tätern platziert wurden. Darüber sollen die Beschuldigten gezielt auf den Kurs der einzelnen Aktientitel Einfluss genommen haben, indem sie mit den jeweiligen Aktien den Börsenkurs beeinflussende abgesprochene Handelsgeschäfte in Form von sog. „Wash-Sales“ bzw. „Pre-Arranged Trades“ tätigten und dadurch eine tatsächlich nicht vorhandene Marktlage vorspiegelten.
Unter Ausnutzung des auf diese Weise manipulierten Aktienkurses sollen die Beschuldigten die von ihnen gehaltenen Aktien unter anderem über deutsche Börsen mit extrem hohen Gewinnen vor allem an ahnungslose Kleinanleger veräußert haben. Ausgangspunkt der Ermittlungen waren detaillierte Untersuchungen und Analysen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zu auffälligen Wertpapiergeschäften der Tätergruppe an deutschen Börsenplätzen. Derzeit sind die zuständigen Beamten des Landeskriminalamtes mit den weiteren Ermittlungen, insbesondere der Auswertung der Beweismittel, befasst.
PM Landeskriminalamt Baden-Württemberg