Geislingen – Zwei Leichtverletzte sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls von Dienstag in Geislingen

Gegen 7.15 Uhr fuhr ein Volvo in der Karlstraße. An der Kreuzung bog der Autofahrer bei Grün nach links in die Gartenstraße ab.

Auf die Vorfahrt einer Seatfahrerin hatte der 50-Jährige dabei nicht geachtet: Die Frau war ebenfalls in der Karlstraße unterwegs und kam ihm entgegen. Auch sie hatte Grün. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Der Unfallverursacher und die Frau kamen mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus. Auch das 3-Jährige Kind, welches in dem Seat saß, kam vorsorglich in eine Klinik. Die Autos waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Abschlepper bargen sie. Den Schaden schätzt die Polizei auf ungefähr 15.000 Euro.

Die Polizei warnt: In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeit der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

PM Polizeipräsidium Ulm

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