Zwischen 15.50 Uhr und 16.15 Uhr sollen drei Unbekannte eine Elfjährige am Busbahnhof in Süßen angesprochen haben. In gebrochenem Deutsch wollten die Männer das Mädchen überreden, in ihren silbernen Kleinbus zu steigen, schilderte sie später ihren Eltern.
An der Scheibe des Busses sei ein Schild mit einer Aufschrift gewesen. Das Mädchen verhielt sich richtig und stieg nicht in das Fahrzeug sondern ging weiter. Etwa im gleichen Zeitraum wollte ein älterer Mann mit einem weißen Transporter eine Elfjährige heimfahren. Auch sie sei am Busbahnhof in Süßen angesprochen worden, sagte sie später. Das Mädchen lehnte ab und rief ihre Mutter an. In beiden Fällen hat der Polizeiposten Süßen die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen bittet die Polizei, sich unter der Telefon-Nr. 07161/8510 zu melden.
Hinweis der Polizei: Meldungen darüber, dass Kinder aus Fahrzeugen heraus angesprochen werden, beunruhigen alle Eltern und Erziehungsberechtigten. Wenn Ihr Kind davon erzählt, von einem Fremden angesprochen worden zu sein, sollten Sie Folgendes beachten: – Loben Sie Ihr Kind dafür, dass es sich Ihnen anvertraut hat. – Melden Sie den Vorfall der Polizei. Über den Notruf 110 erreichen Sie die Polizei rund um die Uhr. – Bereiten Sie Ihre Kinder auf solche Situationen vor. – Eltern können Verhaltensregeln für den Schulweg und die Freizeit festlegen. Realitätsnahe Rollenspiele sollten aber auf jeden Fall vermieden werden, um Kinder nicht unnötig zu ängstigen. Zur Vorbeugung: Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an! Treffen Sie Absprachen! Halten Sie ebenfalls getroffene Absprachen ein, denn ein Kind lernt von seinem Vorbild. Erklären Sie Ihrem Kind, wohin Sie gehen und wann Sie zurückkehren. Ihr Kind muss wissen, wo es Sie erreichen kann. Schicken Sie Ihr Kind – wenn möglich – in kleinen Gruppen zusammen mit anderen Kindern zur Schule oder zum Spielplatz. Der Zusammenhalt der Gruppe wirkt abschreckend auf potenzielle Täter und stärkt das Selbstbewusstsein Ihrer Kinder. Vereinbaren Sie gemeinsam mit Ihrem Kind so genannte „Rettungsinseln“ auf dem Schulweg, an die sich Ihr Kind im Notfall wenden kann, z.B. ein Geschäft, eine Arztpraxis oder ein Mehrfamilienhaus, wo es klingeln und von dem Vorfall erzählen kann. Erfahrungen der Polizei zeigen, dass ein Täter sein Vorhaben aufgibt, wenn ein Kind z.B. durch Klingeln an einem Haus um Hilfe bittet. Mehr Infos sowie ein Faltblatt dazu bietet die Polizei im Internet unter https://www.polizei-ulm.de/ansprechen-von-kindern/
PM Polizeipräsidium Ulm