Börtlingen – Unfallflucht

Am Montag kümmerte sich in Börtlingen ein Fahrer nicht um den Schaden. 

Zwischen 11.45 Uhr und 12.15 Uhr stand der Audi eines 68-Jährigen in der Hauptstraße. Als der Mann zu seinem Auto zurückkam, sah er einen Schaden an der linken Seite. Ein anderes Auto muss den Audi gestreift haben, so die bisherigen Erkenntnisse der Polizei. Der Verursacher war offenbar mit einem roten Fahrzeug unterwegs. Er fuhr davon ohne sich um den Schaden zu kümmern. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf etwa 3.000 Euro. Das Polizeirevier Uhingen (07161/93810) hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nun Zeugen.

Die Polizei informiert: Im Jahr 2020 hat sich nach etwa jedem fünften Verkehrsunfall der Verursacher unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird der Schaden über die Versicherung des Verursachers reguliert. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall gerufen wird, ist dagegen meist nur ein geringes Bußgeld fällig.

PM Polizeipräsidium Ulm

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