Polizei – Notruf 1 1 0 in Bedrohungslagen

Als Streitschlichter bewusstlos geschlagen – eine Veröffentlichung die Grund zur Sorge gibt. Ein Mann, der sich mit seinem Enkel nebst anderen Kindern, auf einem öffentlichen Gmünder Spielplatz sportlich betätigte, wurde beim Versuch einer Streitschlichtung von einem betrunkenen Störer im Beisein von Enkel und anderen Kindern brutal zusammengeschlagen.

Das Opfer leidet bis heute an den Folgen dieser Attacke – so die Meldung vom 15.10.21 in der Presse. Ich habe diesen schrecklichen Sachverhalt zur Kenntnis genommen, und bin mehr als entsetzt. Offensichtlich wird, dass insbesondere ein frühzeitiger Polizei – Notruf dazu geeignet ist Gesundheit und Leben in Ausnahmelagen schützen zu können.

Beschwichtigende Worte (Deeskalationsversuche) scheinen in der heutigen Zeit nicht immer zu wirken, und die Qualität der Brutalität ist längst eine andere als vor Jahren. Dem mutigen Streitschlichter wünsche ich eine schnelle Besserung und insbesondere psychische Stabilität zur Verarbeitung dieser strafbaren Handlung. Und für Helfende gilt die Regel, zuerst auf den Eigenschutz zu achten. „Helfen ja, aber immer erst nach Risikoabwägung“!

Gegen brutale Gewalttäter, gibt es für Bürger ohne spezielle Kenntnisse und Ausstattung kaum ein Chance zielführend eingreifen zu können. Daher ist es besonders wichtig, als erste und dringlichste Maßnahme den Polizeinotruf 1 1 0 abzusetzen. Wenn die Situation ein unverzügliches Eingreifen erfordert, kann man versuchen, weitere Passanten für eine gemeinsame Hilfsaktion zu gewinnen. Eigensicherung ist dennoch zu beachten, und ein Eingreifen erfolgt nach Einschätzung der Ausnahmelage !

Alfred Brandner

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