Ein Fahrlehrer muss wissen und lehren, dass man nicht einfach wegfahren darf, wenn man mit dem Auto einen Schaden verursacht hat.
Doch dies tat am Samstagmittag, gegen 13 Uhr, ein Fahrlehrer im Ortsteil Dettingen. So wie beobachtet wurde, sollte ein Fahrschüler in der Falkensteiner Straße rückwärts in das dortige Grundstück einfahren. Das Auto fuhr sich dabei auf dem nassen Untergrund fest. Auch mit Schieben war nichts zu machen. Erst als der Fahrlehrer sich selber ans Steuer setzte wurde das Auto wieder frei. Inzwischen hatten beide Fahrer unter der Verantwortung des Fahrlehrers eine Schaden von ca. 500 EUR verursacht. Das hinderte den Fahrlehrer aber nicht, einfach wegzufahren. Das Polizeirevier Giengen ermittelt wegen Unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle gegen den inzwischen namentlich bekannten Fahrlehrer.
PM Polizeipräsidium Ulm