Fastnacht 2021 im Zeichen von Corona

Die „Fünfte Jahreszeit“ hat in Baden-Württemberg eine lange Tradition. Im Jahr 2021 ist alles anders: Keine Prunksitzungen, keine Umzüge, sondern allenfalls virtuelle Kampagnen. Es gibt keine Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen. Die Polizei überwacht auch an Fastnacht die Corona-Regeln.

„Kaum ein anderes Brauchtum im Land lebt so sehr von seiner Geselligkeit wie die Fastnacht. Die ‚Fünfte Jahreszeit‘ hat in Baden-Württemberg tiefe Wurzeln und eine sehr lange Tradition. In diesem Jahr ist freilich alles anders: Keine Prunksitzungen, keine Umzüge, sondern allenfalls virtuelle Kampagnen. Als bekennender Fan der Fastnacht in all ihren Facetten blutet mir das Herz bei dem Gedanken, dass wir in diesem Jahr auf das bunte und fröhliche Miteinander, so wie wir es kennen und lieben, verzichten müssen. Die Närrinnen und Narren haben sich bislang vorbildlich verhalten, deshalb treffen sie die Corona-Regeln besonders hart. Noch stehen die Zeichen leider nicht auf feiern. Das ist notwendig, um so schnell als möglich in Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft Einschränkungen zurück zu nehmen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Keine Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen

„Der Verzicht auf Geselligkeit und Nähe wird dabei helfen, dass wir bald wieder beisammen sein können. Die Wirkung des Lockdowns und die Aussicht auf weitere Impfungen geben Hoffnung auf eine Annäherung an die Normalität, die wir seit Beginn der Pandemie vermissen. Noch gilt aber: Bleiben Sie zu Hause und reduzieren Sie Kontakte soweit es irgendwie geht. Es gibt keine besonderen Corona-Regeln für die Fasnacht, die Regelungen der Corona-Verordnung treffen freilich die Fastnacht besonders schmerzlich“, so Innenminister Thomas Strobl. Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich derzeit nur die Angehörigen des eigenen Haushalts treffen. Es darf nur noch eine nicht zum Haushalt gehörende Person hinzukommen. Mit dem Geist der Fastnacht lässt sich das zwar nur schwer vereinen, aber Gute Laune ist dennoch nicht verboten und lässt sich beispielsweise auch virtuell gut verbreiten.

Masken gehören weiterhin zum Alltag

„Masken haben in der Fastnacht ihre ganz besondere Bedeutung. In diesen spiegeln sie Kultur und Tradition unserer Karnevalshochburgen wieder. Doch derzeit ist eine andere Maske ein ganz wesentlicher Garant dafür, dass wir uns gegenseitig in die Augen schauen können“, verdeutlicht der Minister die Bedeutung der Trageverpflichtung einer medizinischen oder einer anderen geeigneten Maske.

Seit dem 25. Januar 2021 gilt: Eine medizinische Maske oder eine andere geeignete Maske ist unter anderem zu tragen

  • im öffentlicher Personenverkehr,
  • beim Einkaufen,
  • in Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten,
  • in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie
  • während Veranstaltungen der Religionsausübung.

 

Polizei überwacht auch an Fastnacht die Corona-Regeln

„Die Regelungen der Corona-Verordnung gelten auch in der Fastnachtzeit. Grundsätzlich lassen bei Kontrollen die Beamtinnen und Beamten das nötige Fingerspitzengefühl walten. Angesichts der Lage kann freilich auch bei der Fastnacht kein Auge zugedrückt werden“, so Innenminister Thomas Strobl: „Wir haben allergrößtes Verständnis für die Närrinnen und Narren, aber es ist unbedingt notwendig, dass sich alle an die geltenden Corona-Regeln halten. Wenn wir die nächste Fastnacht wieder unbeschwert gemeinsam begehen möchten, dann sind in diesem Jahr Abstand und Disziplin angesagt. Und nächstes Jahr feiern wir die Fasnet doppelt“, betont der Innenminister abschließend.

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PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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