Kreis Göppingen – Mit Drogen und Alkohol am Steuer

In Geislingen kontrollierte eine Polizeistreife gegen 12 Uhr in der Überkinger Straße einen Autofahrer.

Der Mann stand augenscheinlich unter der Einwirkung von Drogen. Ein Vortest verlief positiv, weshalb der 21-Jährige eine Blutprobe abgeben musste.

Gleich erging es einem 28-Jährigen, den die Polizei gegen 20.15 Uhr am Bahnhof kontrollierte.

Bei ihm fanden die Beamten zudem eine Kleinmenge Cannabis, die sie beschlagnahmten.

Am frühen Montag kontrollierte die Polizei in Holzheim eine 27-Jährige.

Die Frau hatte gegen 1 Uhr zu viel Alkohol intus und musste eine Blutprobe und ihren Führerschein abgeben.

Einer bleibt nüchtern – bei Beachtung dieses Grundsatzes hätten viele schwere Unfälle vermieden werden können, bei denen Alkohol oder Drogen im Spiel waren.

Wer nach dem Konsum von Alkohol, Drogen oder bestimmten Medikamenten am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen. Bereits ab 0,3 Promille wirkt sich Alkohol negativ auf die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit von Fahrzeugführern aus. Dabei sind die Beeinträchtigungen des Sehvermögens und die Verschlechterung des Reaktionsvermögens besonders relevant. Hierbei nehmen die Ausfälle mit steigendem Alkoholisierungsgrad stark zu.

Für Kraftfahrzeuglenker, aber auch für Radfahrer/Pedelecfahrer, gelten in Deutschland für die Teilnahme am Straßenverkehr bestimmte Promillegrenzen. Bei Verstößen muss mit hohen Bußgeldern, Punkten oder gar mit dem Entzug des Führerscheins gerechnet werden.   Seit der Einführung 2007 gilt für Fahranfänger innerhalb der gesetzlichen Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr ein absolutes Alkoholverbot. Bei einem Verstoß gegen die 0,0 Promille-Grenzen verlängert sich, zusätzlich zur Strafe, die Probezeit um weitere zwei Jahre. Zudem muss der Fahranfänger an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. Fahrerinnen und Fahrer über 21 Jahren, die alkoholbedingte Anzeichen von Fahrunsicherheit zeigen (z.B. Schlangenlinien) oder einen einen Verkehrsunfall verursacht haben, können sich bereits ab einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille strafbar machen. Wird ein Fahrrad- oder Pedelecfahrer mit einem Promillegehalt von 1,6 oder mehr erwischt, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren. Seit einiger Zeit findet man meist in größeren Städten vermehrt mietbare Elektroroller. Wer nach dem Alkoholkonsum sein Auto stehen lässt und auf diese Elektroroller umsteigt hat eine schlechte Alternative gewählt, denn diese Fahrzeuge gelten als Kraftfahrzeuge. Somit gelten die gleichen Grenzwerte wie für das Auto. Wer abends viel Alkohol trinkt, ist am nächsten Morgen häufig noch nicht nüchtern. Ein paar Stunden reichen in den meisten Fällen nicht aus, den Alkohol vollständig abzubauen. Auch „Tricks“ wie starker Kaffee oder Cola beschleunigen den Alkoholabbau nicht. Ganz im Gegenteil – sie belasten den Organismus zusätzlich und verzögern so die Entgiftung.

Lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen! Egal ob mit Auto, Motorrad, Fahrrad/Pedelec oder Elektroroller: Wenn Sie noch fahren wollen oder müssen, lassen Sie die Finger von Alkohol, Medikamenten und Drogen! Denken Sie an eine mögliche Wechselwirkung von Alkohol, Medikamenten und Drogen! Legen Sie vor einer Feier fest, wer fahren soll und deshalb nüchtern bleibt! Fahren Sie in keinem Fall mit, wenn der Fahrer nicht mehr fahrtüchtig ist! Versuchen Sie mit allen Mitteln, „berauschte“ Fahrer vom Fahren abzuhalten! Stellen Sie als guter Gastgeber in jedem Fall alkoholfreie Getränke bereit! Jeder Gastgeber hat eine Mitverantwortung gegenüber seinen Gästen. Deshalb für eine sichere Heimfahrt sorgen (Taxi, öffentliche Verkehrsmittel,…) oder eine Schlafgelegenheit organisieren! Verantwortungsbewusste Menschen fahren nüchtern!

Promillegrenzen

– 0,0 Promille/Absolutes Alkoholverbot am Steuer für Fahranfänger und junge Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

– Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien fährt) zeigt.

– Ab 0,5 Promille und mehr muss ein Kraftfahrzeugfahrer mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen.

– Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Ihnen drohen Punkte in Flensburg, der Führerscheinentzug und eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren.

 

PM Polizeipräsidium Ulm

 

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