Mittwochmorgen gegen 2 Uhr war ein Smart auf der A8 unterwegs.
Der Autofahrer sah ein Tier auf der Fahrbahn, welches er mit seinem Pkw erfasste. Um was für ein Tier es sich handelt konnte der 52-Jährige nicht sagen; der Vierbeiner lief nach dem Unfall davon. Das Auto blieb nach dem Unfall noch fahrbereit. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf ungefähr 1.000 Euro.
Donnerstagmorgen lief zwischen Bad Boll und Aichelberg ein Reh über die Fahrbahn.
Ein 60-Jähriger sah das Tier zu spät. Sein Ford rammte es. Polizisten erlösten das Tier später von seinen schweren Verletzungen und verständigten danach den Jagdpächter. Das Fahrzeug blieb nach dem Unfall noch fahrbereit.
Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Denn die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gerne auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein.
Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen.
Sind die Tiere weg, kann mit Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden.
Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf. Sieht man eines, können weitere Tiere in der Nähe sein.
Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden.
Also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen.
Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.
PM Polizeipräsidium Ulm