IHK informiert Betriebe zur Praxis des Mindestlohngesetzes – Fachforen: Praktika, Transport, Handel und Gastronomie

Um die Unternehmen über die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zu informieren und die drängenden Fragen aus der Unternehmerschaft zu beantworten, bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart eine halbtägige Informationsveranstaltung an. Experten geben Auskunft, wie Betriebe die neuen Regelungen rechts- und bußgeldsicher anwenden können. Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 ist laut IHK der Informations- und Beratungsbedarf der Unternehmen stark angestiegen.

Die Referenten informieren des Weiteren über Anwendungsbereich und Ausnahmen des Gesetzes sowie Auftraggeberhaftung. Drei Fachforen widmen sich den Themen Einsatz von Praktikanten, Besonderheiten für die Branchen Transport und Logistik sowie Handel und Gastronomie.

Die Veranstaltung „Mindestlohngesetz“ findet statt am 23. Februar 2015 von 13:00 bis 17:00 Uhr in der IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30. Die Teilnahme kostet 50 Euro. Anmeldungen sind bis zum 20. Februar 2015 möglich unter www.stuttgart.ihk.de. Fragen zum Programm beantwortet Dr. Sabine Lißner, Telefon 0711 2005-1318, Fragen zur Anmeldung das Zentrale Veranstaltungsmanagement der IHK, Telefon 0711 2005-1306.

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