Tarifvertrag im baden-württembergischen Sicherheitsgewerbe für allgemeinverbindlich erklärt

Nach dem Tarifvertrag für das Friseurhandwerk im Februar wurde nun ein zweiter Tarifvertrag im Land für allgemeinverbindlich erklärt: Der Tarifausschuss des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums folgte dem gemeinsamen Antrag der Gewerkschaft ver.di und des Arbeitgeberverbandes. Der Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Baden-Württemberg wird rückwirkend ab 1. Januar 2019 für alle Unternehmen der Branche im Land verbindlich.

Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Es ist gut, dass die fairen Arbeitgeber in dieser Branche weiter gemeinsam mit uns Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten nicht zu lassen.“

Mit dem heutigen Beschluss des Ausschusses wird mit der Verkündigung der Allgemeinverbindlichkeit durch das Ministerium ab 1. Januar 2019 für die Beschäftigten im baden-württembergischen Sicherheitsgewerbe der Tarifvertrag bis auf wenige Ausnahmen verbindlich. Ausgenommen ist unter anderem die Bezahlung der Bewachung der Kernkraftwerke sowie der Kraftwerke im Rückbau.

Gross: „Die Allgemeinverbindlichkeit ist ein bewährtes Instrument zur Stärkung der Tarifbindung, und auch nötig, solange Tarifflucht sogar von Arbeitgeberverbänden unterstützt wird, wie beispielsweise im baden-württembergischen Einzelhandel. Diese Branche sollte sich jetzt ein Beispiel am Friseur- und Sicherheitsgewerbe nehmen.“

 

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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