Reisekostenregelung Land – Dienstfahrten sind keine Kaffeefahrten

ver.di fordert für die anstehende Neuregelung im Reisekostenrecht Entschädigungssätze, die die Beschäftigten bei Dienstfahrten nicht finanziell belasten. Die Regelung gilt für Beamte des Landes und der Kommunen sowie in der Regel auch für die dortigen Tarifbeschäftigten.

Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Wir brauchen praxistaugliche Regelungen. Für den Vermessungstechniker auf der Ostalb genauso wie für die Familienbetreuerin im Schwarzwald.“

Bei den jetzigen Überlegungen müssten die Beschäftigten, die wenig fahren, weil sie zum Beispiel in Teilzeit arbeiten, Geld mitbringen, damit sie ihre Aufgaben erledigen können. Nachdem die Dienstherren nicht bereit sind, klimafreundliche Fahrzeugpools oder Carsharing-Modelle für ihre Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, müssen die Beschäftigten den Mangel mit ihren privaten Fahrzeugen ausgleichen. ver.di fordert deshalb schon lange, die Wegstreckenentschädigung auf 35 Cent je Kilometer anzuheben und diese dann wie bei den Abgeordneten an den Kraftfahrerpreisindex des Statistischen Landesamtes (analog § 6 Abs. 2a AbgG BW) zukunftssicher zu koppeln.

ver.di steht zu Anreizen, die klimafreundlich sind, wie kostenlose ÖPNV-Nutzung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

ver.di fordert einen einheitlichen Erstattungssatz für alle Beschäftigten und alle Dienstfahrten, auch unabhängig vom Fahrzeugtyp. Für echte Vielfahrer sollte der Arbeitgeber ohnehin einen Dienstwagen zur Verfügung stellen.

Binder: „Eine Dienstfahrt ist keine Kaffeefahrt, es gibt keine halben Dienstfahrten.“

PM

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